Mein Weg zum Funktionstraining

Wie erhalte ich Funktionstraining?

Typischer Ablauf:

  1. Patient oder Patientin geht zum Hausarzt oder ist bei einem behandelten Arzt in einer Rehabilitationseinrichtung
     
  2. Arzt oder Ärztin verordnet Rehabilitationssport oder Funktionstraining (ggf. im Anschluss an einen Reha-Aufenthalts)
     
  3. Leistungsträger genehmigt den Antrag auf Kostenübernahme (bei der Kostenübernahme durch die gesetzliche Rentenversicherung im Nachgang eines Reha-Aufenthalts beinhaltet die Verordnung bereits eine Kostenzusage, muss mit Hausarzt im Nachgang dennoch besprochen werden)*
     
  4. Patient oder Patientin sucht sich eine örtliche Rehabilitationssport- oder Funktionssportgruppe
     

Der Deutsche Behindertensportverband hat dies auf der folgenden Webseite mit weiteren Informationen dargestellt: Schritt für Schritt zum Rehasport in deiner Nähe | Dein Rehasport

*Eine Übersicht über die Kostenträger, die im Bereich der Krankenversicherung einen Genehmigungsverzicht (heißt, dass sie den Reha-Sport nicht mehr bei der Krankenkasse genehmigen lassen müssen, sondern die Verordnung zugleich die Bewilligung darstellt und sie sich einen Reha.-Sport Verein suchen können) eingeführt haben, findet sich mit Stand vom 12. März 2025 auf der Website des Deutschen Behindertensportverbands

Wer übernimmt die Kosten für Rehabilitationssport und Funktionstraining?

Die Rehabilitationsträger erbringen Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX. Beide Leistungen können ergänzend zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen werden. Leistungsträger sind zum Beispiel:

  • die gesetzlichen Krankenkassen
  • die gesetzlichen Unfallversicherungsträger
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte
  • Träger der Soldatenentschädigung
  • Träger des sozialen Entschädigungsrechts

Muss ich Zusatzzahlungen leisten, um am Reha-Sport/Funktionstraining teilzunehmen?

Nein. Eine Mitgliedschaft in einem Verein, einer Selbsthilfegruppe oder einem Gesundheitsstudio ist nicht verpflichtend. Die Reha-Träger empfehlen eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis, um eine eigenverantwortliche Durchführung von Reha-Sport bzw. Funktionstraining über den verordneten Zeitraum hinaus nachhaltig zu fördern. Die Forderung von Eigenbeteiligungen, Vorauszahlungen und Zuzahlungen ist nicht zulässig.