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Der Ablauf zum Erhalt einer Verordnung für Funktionstraining ist der gleiche wie beim Reha-Sport. Funktionstraining wird auf Anordnung eines Arztes bzw. einer Ärztin erbracht. Die Verordnung muss von dem zuständigen Kostenträger - sofern kein Genehmigungsverzicht besteht - bewilligt werden. Danach können Sie sich nach Angeboten für das Funktionstraining umschauen.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
Solmsstraße 18 | 60486 Frankfurt am Main
Telefon 0 69/ 60 50 18 - 0
E-Mail: info@bar-frankfurt.de
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