Broschüren zur Beschäftigungsfähigkeit

Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Arbeitsmedizinische Empfehlung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), August 2013

Der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bedeutet, den sich wandelnden Arbeits- und Kompetenzanforderungen über ein ganzes Erwerbsleben hinweg gerecht werden zu können und im Sinne der Teilnahme und Teilhabe am Erwerbsprozess aktiv zu bleiben. Dieses Handlungsfeld erfordert eine professionelle Kooperation zwischen Arbeitsmedizinern, Sicherheitsfachkräften, Führungskräften, Planern, Ergonomen, Personalentwicklern, der operativen Personalarbeit und Betriebs-/Personalräten. Die vorliegenden Empfehlungen richten sich insbesondere an Betriebsärzte, darüber hinaus aber auch an die betrieblichen Sozialpartner, weitere Präventionsexperten, betriebliche Entscheidungsträger sowie an Prävention interessierte Beschäftigte.

iga-Report 24: Betriebliches Eingliederungsmanagement in Deutschland – eine Bestandsaufnahme

Initiative Gesundheit & Arbeit (iga), September 2013

Seit 2004 ist im § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX geregelt, dass Betriebe ihren Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten müssen. Dies richtet sich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die innerhalb des letzten Jahres mehr als sechs Wochen erkrankt waren. Ziel ist es, dass ein gemeinsamer Prozess gestartet wird, in dem die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den möglicherweise veränderten Bewältigungsmöglichkeiten des Beschäftigten abgeglichen und angepasst werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können am BEM-Prozess teilnehmen, müssen es aber nicht. Hintergrund des Gesetzes ist der prognotizierte Fachkräftemangel in Deutschland. Das BEM soll eine längere Lebensarbeitszeit unterstützen und so dem demografischen Wandel entgegenwirken.

Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS), Dezember 2013

Die IVSS-Leitlinien für die Verwaltung der sozialen Sicherheit beinhalten international anerkannte Berufsstandards für die Verwaltung der sozialen Sicherheit und gehören zum Angebot des IVSS‑Exzellenzzentrums. In einem breit angelegten internationalen Konsultationsverfahren wurden erfolgreiche Modelle guter Praxis ermittelt, zu denen verschiedene Grundsätze, Prozesse und Verfahren gehören, die von den Trägern der sozialen Sicherheit erarbeitet und umgesetzt werden.

Die Leitlinien haben zum Ziel: strategische Optionen für die Träger der sozialen Sicherheit aufzuzeigen, um gute Ergebnisse erzielen zu können; die Diskussion über gute Praxis von Programmen zur Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit in den Trägern der sozialen Sicherheit anzustoßen; erfolgsentscheidende Gestaltungselemente zu benennen; sowie praktische Instrumente für die Umsetzung anzubieten.