Beschäftigungsfähigkeit und Rehabilitation

Wie die Welt von morgen aussehen wird, weiß letztlich niemand genau. Der demografische Wandel und seine Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitswelten sind allerdings inzwischen hinlänglich bekannt. Die entscheidende Aufgabe für die kommenden Jahre ist daher gut abzuschätzen: Die Gestaltung einer demografiefesten Gesellschafts- und Unternehmenspolitik, der sich Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger und Politik zukünftig verstärkt zu stellen haben.

Thema Beschäftigungsfähigkeit: Die Rolle der Rehabilitation und deren Träger ist in diesem Zusammenhang besonders bedeutsam. Gerade die Sozialleistungsträger sind es, die im Einzelfall auch die finanziellen Folgen des Scheiterns der Bemühungen um die Erhaltung und Wiederherstellung von Arbeits-, Erwerbs- und Beschäftigungsfähigkeit weitgehend tragen müssen. Hierbei ergeben sich Konsequenzen auf verschiedenen Ebenen.

Eine Frage rehabilitativer Leistungen

Zunächst stellt sich die wesentliche Frage der Effektivität und Effizienz von Rehabilitationsleistungen. Inwieweit wird mit den Leistungen die Sicherung oder (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungs- und Erwerbsfähigkeit aber auch die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von Menschen mit Behinderung, und hier insbesondere am Arbeitsleben erreicht? Entscheidend dürfte dabei u. a. sein, welche Brücken zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit zwischen medizinischer Reha und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gespannt werden.

Eine Frage präventiver Leistungen

Verstehen wir dann die Aufgabe von Rehabilitation als Aufbau, Sicherung und Wiederherstellung von Erwerbs-, Arbeits-, Beschäftigungs- und Handlungsfähigkeit und damit als Prävention von Beeinträchtigungen der beruflichen Teilhabe und gesundheitsbedingtem Erwerbsausstieg, dann sind auch präventive Aspekte zu berücksichtigen. Dazu ist eine Auseinandersetzung mit Schnittmengen und Anknüpfungspunkten von „Rehabilitation“ und „Prävention in der Arbeitswelt“ aus der trägerübergreifenden Perspektive der Reha-Träger notwendig. Denn beide sind für die Erhaltung und Sicherung von Beschäftigungsfähigkeit gleichermaßen von Bedeutung. Wichtige präventiv orientierte Instrumente zur Sicherung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bilden hierbei das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX und das betriebliche Gesundheitsmanagment.

Aber auch frühzeitige und präventiv ausgerichtete Leistungsangebote der Rehabilitationsträger im Feld der medizinische Rehabilitation (BETSI, FEE, RehaBau, etc.) und Kooperationsprojekte von Kranken- und Rentenversicherung (z.B. PAULI) verdeutlichen den fließenden Übergang zwischen Prävention und Rehabilitation. Gemeinsam ist beiden Bereichen zusätzlich, dass sowohl individuelle Faktoren der Beschäftigten, als auch gesundheitsfördernde Arbeitsumgebungen in den Blick zu nehmen sind, um Beschäftigungsfähigkeit zu sichern oder wiederherzustellen.

Eine Frage verzahnter Leistungen

Darüber hinaus kann im Einzelfall die Verknüpfung von rehabilitativen Leistungen mit weiteren Gesundheits- bzw. Sozialleistung Bedeutung erlangen, um das Ziel der Erhaltung von Beschäftigungsfähigkeit noch effektiver zu erreichen. Gerade die Komplexität psychischer Erkrankungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigungsfähigkeit verweist darauf, dass ein koordiniertes Zusammenwirken der betrieblich, kurativ-therapeutisch, psychosozial und rehabilitativ tätigen Akteure wichtig ist, damit Hilfen möglichst frühzeitig, nahtlos und damit effektiv einsetzen können.

Im Kontext von Beschäftigungsfähigkeit und demografiefester Gesellschafts- und Unternehmenspolitik ist über eine betriebliche Orientierung auf die Gesunderhaltung bestehender Belegschaften hinaus auch der Blick auf Menschen zu richten, die aktuell nicht am Erwerbsprozess teilhaben. Wenn, wie aktuell, Menschen mit Behinderung überproportional häufig arbeitslos sind und zugleich die Teilhabe am Arbeitsleben ein wichtiges sozialpolitisches Ziel darstellt, wird in einer alternden Gesellschaft daher auch die Frage bedeutsamer, mit welchen Mitteln und Anreizen diese Erwerbspotenziale zukünftig für Wirtschaftsprozesse besser erschlossen werden können. Abgestimmte Antworten aus Perspektive der Rehabilitation und ihrer Akteure haben hier eine wichtige Rolle, sind aber auch insgesamt sozialstaatlich sowie aus Unternehmenssicht zu entwickeln.

Ansätze aktueller Handlungsfelder der BAR

In der Gesamtschau offenbart sich: im Themenfeld „Beschäftigungsfähigkeit und Rehabilitation“ ergeben sich trägerübergreifende Fragen innerhalb der Rehabilitation, an ihren Rändern und über diese hinaus. Die Rehabilitationsträger haben dies längst erkannt. Sie widmen sich aktuell und zukünftig verschiedenen Ansätzen der Sicherung und (Wieder)Herstellung von Beschäftigungsfähigkeit auch auf Ebene der BAR.

Im Blickfeld steht dabei das Themenfeld „Beschäftigungsfähigkeit durch Betriebliches Eingliederungsmanagement“, insbesondere das zielgruppenspezifische Zusammenstellen und Nutzbarmachen von praxisrelevantem Material und Erfahrungen zum Thema BEM.

Hinzu kommt „Beschäftigungsfähigkeit im Kontext psychischer Gesundheit“. Hier sollen unter anderem betriebliche Einflussfaktoren auf die Entstehung und Verstetigung psychischer Erkrankungen analysiert werden. Und zum anderen Aktivitäten der einzelnen Sozialleistungsträger erfasst und systematisiert werden.

In einem weiteren Themenfeld befasst sich die BAR mit der „Beschäftigungsfähigkeit durch verbesserte Verzahnung von Rehabilitation mit Prävention und Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt“. Ein erwartetes Ergebnis ist die Erarbeitung und Veröffentlichung von Eckpunkten für ein trägerübergreifendes Konzept „Beschäftigungsfähigkeit erhalten durch Rehabilitation und Prävention“.