Bei erfolgreicher Reha gewinnen alle Beteiligten

Trotz angespannter Finanzlage der Berufsförderungswerke

„Eine erfolgreiche Rehabilitation ist ein Gewinn für alle Beteiligten“, so auch nachzulesen auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Erfolgreich bedeutet dreierlei: für den betroffenen Menschen zur Absicherung seiner Teilhabe am Arbeitsleben, ebenso aus der Arbeitgeberperspektive zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und nicht zuletzt für die Sozialversicherungsträger zur Konsolidierung ihrer Beitragseinnahmen. Die zuletzt genannte Dimension war schon mehrfach Gegenstand von Untersuchungen zur volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Relation von Rehabilitationsmaßnahmen.

Im Ergebnis wurde wiederholt nachgewiesen: Reha lohnt sich – auch im Kontext von berufsfördernden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Zur Orientierung ein Beispiel: Im Mittel amortisieren sich die beim Leistungsträger im Zusammenhang mit der beruflichen Reha-Maßnahme entstehenden Kosten bereits drei bis fünf Jahre nach Beendigung einer Umschulung in einem Berufsförderungswerk über die in diesem Zeitraum wieder eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge.

Eine zentrale Aufgabe übernehmen dabei die Berufsförderungswerke entsprechend ihres im Sozialgesetzbuch IX verankerten Auftrags. Die im Bundesverband Deutsche Berufsförderungswerke e. V. vernetzten 28 Berufsförderungswerke begleiten derzeit bundesweit über 15.000 Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen nach Krankheit oder Unfall auf ihrem Weg zurück in das Arbeitsleben – und dies ganzheitlich und individuell. Das Leistungsspektrum ist breit gefächert und orientiert sich an den Anforderungen des Arbeitsmarktes.

Dies gelang auch unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie. Sowohl während der kompletten Lock-down-Monate als auch bei den aus Infektionsschutzgründen organisierten Phasen mit Wechselunterricht und Teilpräsenz wurde alles unternommen, um den Teilnehmenden die erfolgreiche Fortsetzung ihrer beruflichen Rehabilitation zu ermöglichen, sie zu stabilisieren und in krisenhaften Situationen trotz Distanz bestmöglich zu unterstützen.

Trotz der gut bewältigten Pandemie-Jahre stehen die Berufsförderungswerke nunmehr vor existenziellen Herausforderungen. Auslöser ist zum einen die seit dem Beginn der Corona-Pandemie sukzessiv rückläufige Antragssituation im Bereich von berufsfördernden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei den Rehabilitationsträgern, die in der Folge zu einer deutlich geringeren Auslastung der Einrichtungskapazitäten bei den Berufsförderungswerken führt.

Die Kosten steigen stetig

Nochmals verschärft hat sich die Situation seit dem vergangenen Jahr durch explodierende Sachkosten als Folgewirkung von Inflation und Energiekrise. Dem gegenüber sind die mit den Rehabilitationsträgern in den Vorjahren vereinbarten Kostensätze, die für die laufenden Kurse auch für das Jahr 2023 noch gelten, nicht auskömmlich. Zudem ist bereits absehbar, dass sich die Kosten nochmals erhöhen. Die Erhöhungen betreffen zunächst alle besonders relevanten Sachkostenarten: Den Einkauf von Lebensmitteln für die Verpflegung der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die Beschaffung von Ausbildungsmaterial und IT-Hardware sowie -Software, externe Dienstleistungen im Bereich Wartung, Instandsetzung und Reinigung. Für die stark gestiegenen Energiebeschaffungskosten wurde seitens der Bundesregierung zwar ein besonderer, auch für die Berufsförderungswerke geltender Hilfsfond aufgelegt, der jedoch nur für das Verbrauchsjahr 2022 abrufbar ist. Hinzu kommen in den nächsten Monaten die um rund 11 Prozent steigenden Personalkosten infolge der zuletzt von den Sozialpartnern vereinbarten Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst, die grundsätzlich das Bezugssystem für die Vergütung der Beschäftigten in den Berufsförderungswerken bilden. Die sich verschärfende wirtschaftliche Problematik wurde mit den Rehabilitationsträgern bereits seit Mai 2022 erörtert und ergänzend bei den zuständigen politischen Ansprechpartnern im Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgetragen. Die Berufsförderungswerke geraten hier als gemeinnützige, auf sich gestellte Unternehmen an ihre wirtschaftlichen Grenzen. Ihre Finanzierungsbasis ergibt sich aus den pro Rehabilitandin und Rehabilitand abrechenbaren Tageskostensätzen. Ein in anderen Einrichtungsarten möglicher „Gewinn- und Verlustausgleich“ seitens der Leistungsträger ist seit Beginn der 2000-er Jahre vertraglich ausgeschlossen und auch über andere Bereiche der öffentlichen Hand nicht vorgesehen.

Ob sich Reha lohnt, steht weiterhin nicht zur Frage. Ob sich Reha „rechnet“ und auch in Krisenzeiten als System die erforderliche Resilienz mitbringt, hängt allerdings auch von einer auskömmlichen Finanzierungsgrundlage ab. Als Leistungserbringer mit mehr als 50 Jahren Erfahrung in der beruflichen Rehabilitation und gesicherten Standards in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität wollen wir die Krisensituation nutzen, um unsere Leistungsangebote weiterzuentwickeln – gemeinsam mit den Reha-bilitationsträgern und den Unternehmen zur Verwirklichung von Teilhabe und Inklusion.