Wichtig zu wissen

Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen
Im Netzwerk „Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen“ haben sich Einrichtungen und Organisationen zusammengeschlossen, die Projekte oder Forschungsarbeiten zum Thema „Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ durchgeführt haben und nun ihre Ergebnisse und Erfahrungen in einem gemeinsamen Verbund weiterführen wollen.

Anliegen des Netzwerks ist es,

  • die Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung von Einrichtungen des Gesundheitswesens zu fördern,
  • neue Impulse für eine nachhaltige Zusammenarbeit von Selbsthilfe und Gesundheitseinrichtungen zu setzen,
  • durch Selbsthilfe zur Bewältigung der demografischen und gesundheitspolitischen Herausforderungen beizutragen.

Weitere Informationen: www.selbsthilfefreundlichkeit.de

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Nachsorgestrategien
Neben der Begleitung von Rehabilitanden zu ihrem neuen, notwendigerweise geänderten Lebensstil können weitere Nachsorgestrategien zu ihrer gesicherten und nachhaltigen Teilhabe sein:

  • die Stärkung der Selbstwirksamkeitserwartung, auch bzgl. der beruflichen Leistungsfähigkeit, z. B. durch Coaching, Psychotherapie oder Selbsthilfe,
  • die schrittweise Wiederheranführung an die volle Arbeitsleistung im Rahmen einer stufenweise Wiedereingliederung (§ 28 SGB IX).
  • Ein schriftlicher „Nachsorgeplan“ sollte gemeinsam von dem behandelnden Arzt, dem Therapeuten und dem Rehabilitanden selbst für die Zeit nach der eigentlichen Rehabilitation aufgestellt werden. Konkret benannte Vorgaben erleichtern dem Betroffenen die selbstständige Umsetzung und unterstützen ihn, einen neuen, für ihn passenden Lebensrhythmus zu finden.
  • die Vorbereitung beruflicher Neuorientierung, z. B. durch Umschulung oder verändertes Tätigkeitsprofil innerhalb des bisherigen Betriebs.

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Reha senkt die Kosten im Gesundheitswesen
Medizinische Reha trägt dazu bei, dass Menschen gesünder altern und bremst damit die steigenden Gesundheitskosten, die der demografische Wandel verursacht. Außerdem kann Reha für mehr Effizienz in der Versorgungskette sorgen, indem Therapieerfolge nachhaltig gesichert werden. Somit hilft Reha, die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens auf Dauer zu erhalten. Ein Jahr nach der Reha-Behandlung schätzen 60 % der Rehabilitanden ihr persönliches Gesundheitsverhalten als  verbessert ein. Nahezu 60 % der Reha-Absolventen berichten zu diesem Zeitpunkt von einer Verminderung ihrer Krankheitsbeschwerden. [Quelle: „Reha-QM-Outcome-Studie“ des  Qualitätsverbundes Gesundheit und der DRV Baden-Württemberg, März 2015]

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Rehabilitationssport und Funktionstraining
Konkrete Angebote im Rahmen des Rehabilitationssports und des Funktionstrainings können als ergänzende Nachsorgeleistungen die erreichten Teilhabeerfolge nach Beendigung einer Behandlung sichern. Dazu wurden im Jahr 2011 auf Ebene der BAR trägerübergreifende Grundlagen für die konkrete Ausgestaltung des Rechtsanspruches auf Teilhabe geschaffen, die kontinuierlich fortgeschrieben werden. Die BAR plant, auf dieser Grundlage mit einer Veranstaltung den fachlichen Austausch und die aktuelle Entwicklung zu stärken. Dieses „Update“ soll perspektivisch potenzielle Entwicklungs- und Handlungsbedarfe aufzeigen.

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Gemeinsame Empfehlung „Reha-Prozess“
Die Gemeinsame Empfehlung ist ein Instrument, das das SGB IV vorsieht, um die trägerübergreifende Zusammenarbeit zum Wohl der Leistungsberechtigten zu gestalten und zu präzisieren. In der  Gemeinsamen Empfehlung „Reha-Prozess“ haben die Reha-Träger vereinbart, dass

  • zum Ende der Teilhabeleistung die Erreichung der Ziele und die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen geprüft sind,
  • im Anschluss an Rehabilitationsmaßnahme Nachsorgeleistungen empfohlen werden sollen,
  • der behandelnde Arzt mit Einverständnis des Rehabilitanden über die Empfehlungen informiert wird.