Datenschutz und Rehabilitation - wissenschaftlicher Austausch verdeutlicht erneut Handlungsbedarf

Nicht nur die BAR hat das Thema aufgegriffen (vgl. Reha-Info Nr. 5/2010), auch in den weiteren fachlichen Diskurs ist Bewegung gekommen. Die AG „Recht und Politik“ der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) hat am 7.3.2012 im Rahmen des 21. Rehabilitationswissenschaftlichen Kolloquiums in Hamburg mit Unterstützung der BAR eine Satellitenveranstaltung „Datenschutz und Rehabilitation“ durchgeführt.

Referenten aus verschiedenen Bereichen der Rehabilitation erläuterten ihre spezifischen Perspektiven auf die Thematik. Anschließend ging ein Referent aus dem Stab des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auf ausgewählte Aspekte aus datenschutzrechtlicher Sicht vertiefend ein. Die Beiträge und die abschließende Diskussion zeigten, dass Bedarf an größerer Klarheit und Entwicklung bei der Anwendung des Sozialdatenschutzrechts in der Reha besteht.

Mögliche Zielkonflikte und ungeklärte Fragen

Denn je nach Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des Datenschutzrechts können Zielkonflikte mit der konkreten Umsetzung der rehabilitationsbezogenen Ziele und Aufgaben nach dem SGB IX bzw. den Leistungsgesetzen bestehen. Um Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe zu erreichen, ist insbesondere die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Bedarfsfeststellung, zielgerichteten Leistungserbringung und Koordination bzw. Kooperation der Akteure unerlässlich. Je frühzeitiger dies möglich ist, desto effektiver und effizienter kann Rehabilitation sein. Umsetzbar ist das bestmöglich nur dann, wenn die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen. Und die fachliche Einschätzung, in welchem Umfang die Erhebung und Übermittlung von personenbezogenen Daten für die erfolgreiche Rehabilitation erforderlich sein kann, wird bislang bei der konkreten Anwendung des Sozialdatenschutzrechts nicht immer berücksichtigt,.

Verbesserungsansätze

Angesichts der Herausforderungen zeigte sich auch der Vertreter des BfDI dem Diskurs über mögliche Verbesserungen bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Reha grundsätzlich aufgeschlossen. Als mögliche Lösungsansätze diskutiert wurde ein Leitfaden zur Umsetzung des Sozialdatenschutzrechts in der Rehabilitation, aber auch Ansätze für gesetzliche Klarstellungen, etwa im SGB IX.

BAR als Teil der Lösung

Die Veranstaltung verdeutlichte einmal mehr die aktuelle Bedeutung der entsprechenden Aktivitäten der BAR. Deren trägerübergreifende Arbeitsgruppe „Datenschutz im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe“ ist in ihren Diskussionen zur Entwicklung praxistauglicher Handhabungen des Datenschutzes in der Reha bereits weit voran geschritten.