Ihre Ausgangsposition bestimmt Ihren Weg
Zum Filtern Icon auswählen
Führungskräfte
Für alle, die träger­über­greifende Zusammen­arbeit strategisch planen
Fachkräfte
Für alle, die im Bereich Rehabili­tation und Teilhabe arbeiten
Ratsuchende
Für Menschen mit Behin­de­run­gen, Angehörige und Arbeitgeber

Fragenliste Rehasport

Weitere Informationen zum Thema Fragenliste Rehasport
Zum Filtern Icon auswählen
News
Termine
Publikationen
BAR

Für Übungsleiter und -leiterinnen FAQ`s: Mein Weg zur Übungsleiterin, zum Übungsleiter

Welche Ausbildung brauche ich als Leitung im Rehabilitationssport?

In den „Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/-in Rehabilitationssport“ finden Sie einen Überblick über die aktuell wichtigsten inhaltlichen Anforderungen an die Übungsleitungs-Qualifikation. Für die darin aufgeführten Qualifikationen und Abschlüsse wird aufgezeigt, in welchem Bereich des Reha-Sports Sie mit Ihrer Qualifikation tätig sein können. Wenn Ihre Qualifikation nicht in der Tabelle aufgelistet ist, gibt es dennoch die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung bei einer anerkennenden Stelle (Reha-Träger oder Leistungserbringerverband).  

Wer überprüft meine Qualifikation?

Die anerkennenden Stellen (Reha-Träger oder Leistungserbringerverbände) überprüfen die Voraussetzung der einzelnen Übungsleitungen und stellen nach erfolgreicher Anerkennung eine entsprechende Bescheinigung aus.

Wie lange ist meine Bescheinigung zur Anerkennung als Übungsleitung gültig?

Die Qualifikationsnachweise bzw. Bescheinigungen sind für Leitungen von Herzgruppen auf zwei, ansonsten auf vier Jahre befristet ausgestellt.

Wie kann ich meine Qualifikationsnachweise weiter aufrechterhalten?

Zur Aufrechterhaltung der Qualifikationsnachweise bzw. Bescheinigung als Übungsleitung sind innerhalb des Bewilligungszeitraums, Fortbildungen im Umfang von 15 Lerneinheiten nachzuweisen.