Erfahrungsberichte zu Gemeinsamen Empfehlungen

Nach § 26 Abs. 8 SGB IX teilen die Rehabilitationsträger der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) alle zwei Jahre ihre Erfahrungen mit den Gemeinsamen Empfehlungen (GE) mit.

Erstellung des Erfahrungsberichts zu den Gemeinsamen Empfehlungen 2024/25

Der Bericht 2024/2025 zu den Erfahrungen der Rehabilitationsträger mit den GE wird derzeit auf Ebene der BAR erstellt.  

Nach § 26 Abs. 8 SGB IX teilen die Rehabilitationsträger der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) alle zwei Jahre ihre Erfahrungen mit den Gemeinsamen Empfehlungen (abgekürzt: "GE") mit. Dabei berichten die Träger der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau über ihre Spitzenorganisationen. Die BAR stellt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Ländern eine Zusammenfassung zur Verfügung.

Nach der "Verfahrensordnung für die Erstellung des Zwei-Jahresberichtes über die Erfahrungen der Rehabilitationsträger mit den Gemeinsamen Empfehlungen nach § 26 Abs. 8 SGB IX" (Anlage 3 der Verfahrensgrundsätze für Gemeinsame Empfehlungen) werden die Erfahrungen auch bei den Integrationsämtern über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) abgefragt. Ein Erfahrungsbericht zu einer neuen oder überarbeiteten Gemeinsamen Empfehlung soll nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit Inkrafttreten einer Gemeinsamen Empfehlung abgegeben werden.

Als Schwerpunkte für die aktuelle Berichtsperiode 2024/2025 hat der Ausschuss Gemeinsame Empfehlungen auf seiner 40. Sitzung am 29. Oktober 2025 die Gemeinsamen Empfehlungen "Begutachtung" und "Unterstützte Beschäftigung" festgelegt. 

Darüber hinaus werden die Erfahrungen zu den weiteren Gemeinsamen Empfehlungen in Form von Kompaktberichten erfasst und zusammengestellt.

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