Übungsleitung Funktionstraining werden – so geht’s

Welche Grundqualifikation muss ich für die Teilnahme an der Zusatzausbildung „Leitung Funktionstraining“ vorweisen?

Wenn sie Physiotherapeutin oder -therapeut, Ergotherapeutin oder -therapeut mit speziellen Erfahrungen und spezieller Fortbildung im Bereich der rheumatischen Erkrankungen bzw. Osteoporose oder Therapeutin sowie Therapeut mit einer vergleichbaren therapeutischen Ausbildung sind, dann können Sie an der von Kostenträgern anerkannten Zusatzausbildung für Funktionstraining teilnehmen. Auch Übungsleitende mit einer Qualifikation zur Leitung von Rehasportgruppen im Bereich Orthopädie können an der Zusatzausbildung für die Leitung von Funktionstrainingsgruppen teilnehmen.

Was ist die Zusatzausbildung Leitung Funktionstraining?

Für die Leitung von Funktionstrainingsgruppen ist eine einmalige Zusatzausbildung nachzuweisen. Personen, die aufgrund ihrer Grundqualifikation einen geringen Zusatzausbildungsbedarf aufweisen, müssen eine Zusatzausbildung von 15 Lerneinheiten (LE) nachweisen. Personen mit einem höheren Zusatzausbildungsbedarf, müssen 30 LE nachweisen.

Welchen Umfang umfasst die Zusatzausbildung?

Der Basis-Lehrgang umfasst 15 Lerneinheiten. Eine Übersicht zu den Inhalten findet sich in der Qualifikationsanforderung Leitung Funktionstraining. Die inhaltliche Ausgestaltung der Zusatzausbildung über den Basis-Lehrgang hinaus obliegt den anerkennenden Stellen in Abstimmung mit den Reha-Trägern.

Wer überprüft meine Qualifikation?

Die anerkennenden Stellen (Reha-Träger oder Leistungserbringerverbände) überprüfen die Voraussetzung der einzelnen Übungsleitungen und stellen nach erfolgreicher Anerkennung eine entsprechende Bescheinigung aus.

Wie lange ist meine Bescheinigung zur Anerkennung als Übungsleitung gültig?

Die Qualifikationsnachweise bzw. Bescheinigungen sind für Leitungen von Funktionstrainingsgruppen sind auf vier Jahre befristet.

Wie kann ich meine Qualifikationsnachweise weiter aufrechterhalten?

Innerhalb des Anerkennungszeitraums von vier Jahren müssen sie Fortbildungen im Umfang von 10 Lerneinheiten nachweisen.

Gibt es einen Bestandsschutz für bisher Gruppenleitungen ohne Grundqualifikation?

Funktionstrainingsgruppenleitungen, die Funktionstraining ohne eine der Grundqualifikationen vor dem Inkrafttreten der der Qualifikationsanforderungen „Leitung“ Funktionstraining am 1. August 2024 ausüben, dürfen ihre Tätigkeit im Rahmen der Bestandsschutzregelung weiterführen. Auch in diesen Fällen ist eine Zusatzausbildung nachzuweisen sowie die Regelungen zur Aufrechterhaltung der vorhandenen Qualifikation zu beachten.