Mein Weg zum Funktionstraining
Wie erhalte ich Funktionstraining?
Der Ablauf zum Erhalt einer Verordnung für Funktionstraining ist der gleiche wie beim Reha-Sport. Funktionstraining wird auf Anordnung eines Arztes bzw. einer Ärztin erbracht. Die Verordnung muss von dem zuständigen Kostenträger - sofern kein Genehmigungsverzicht besteht - bewilligt werden. Danach können Sie sich nach Angeboten für das Funktionstraining umschauen.
- Patient oder Patientin geht zum Arzt
- Arzt oder Ärztin verordnet Rehabilitationssport oder Funktionstraining
- Kostenträger genehmigt den Antrag auf Kostenübernahme *
- Patient oder Patientin sucht sich eine örtliche Rehabilitationssport- oder Funktionssportgruppe
Wer übernimmt die Kosten für Rehabilitationssport und Funktionstraining?
Die Rehabilitationsträger erbringen Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX. Beide Leistungen können ergänzend zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen werden. Kostenträger sind zum Beispiel:
- die gesetzlichen Krankenkassen
- die gesetzlichen Unfallversicherungsträger
- die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte
- Träger der Soldatenentschädigung, Träger des sozialen Entschädigungsrechts
Sie suchen eine Rehabilitationssport- oder Funktionstrainingsgruppe?
Nachfolgend finden Sie verschiedene Links zu den Webseiten einiger Leistungserbringer, die Sie bei der Suche nach einer Gruppe vor Ort unterstützen können (dies ist nur eine erste Auswahl und nicht abschließend):
Deutscher Behindertensportverband e.V.:
www.dein-rehasport.de/angebote
Bundesverband Rehabilitationssport | RehaSport Deutschland e.V.:
https://rehasport-deutschland.de/gruppen/anbieter-karte.html
Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V.:
https://www.dgpr.de/herzgruppen/herzgruppenverzeichnisse-nach-bundeslaendern/
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.:
https://www.rheuma-liga.de/angebote/funktionstraining/angebote-funktionstraining
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e.V. Bundesverband:
https://www.bechterew.de/begleiten/oertliche-gruppen/?no_cache=1
Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V.:
https://www.osteoporose-deutschland.de/leben-mit-osteoporose/ihre-ansprechpartner-vor-ort/
Muss ich Zusatzzahlungen leisten, um am Reha-Sport/Funktionstraining teilzunehmen?
Eine Mitgliedschaft in einem Verein, einer Selbsthilfegruppe oder einem Gesundheitsstudio ist nicht verpflichtend. Die Reha-Träger empfehlen eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis, um eine eigenverantwortliche Durchführung von Reha-Sport bzw. Funktionstraining über den verordneten Zeitraum hinaus nachhaltig zu fördern. Die Forderung von Eigenbeteiligungen, Vorauszahlungen und Zuzahlungen ist nicht zulässig.