Qualitätsmanagement

Überarbeitete Vereinbarung seit 1. Juli 2025 in Kraft

Die Reha-Träger von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation haben auf Ebene der BAR die Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement von stationären Rehabilitationseinrichtungen (§ 37 Abs. 3 SGB IX) überarbeitet. Die neue QM-Vereinbarung ist am 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Wesentlicher gesetzlicher Hintergrund ist, dass die rund 1200 Rehabilitationseinrichtungen ein internes Qualitätsmanagement sicherzustellen haben, das trägerübergreifend vereinbarten Vorgaben entspricht. Dies ist mit einem einheitlichen, unabhängigen Zertifizierungsverfahren nachzuweisen, das ebenfalls in der QM-Vereinbarung geregelt ist. Die Zertifizierung wird durch Zertifizierungsstellen anhand trägerübergreifend anerkannter QM-Verfahren durchgeführt. Nur erfolgreich zertifizierte Rehabilitationseinrichtungen können durch die Reha-Träger belegt werden. Mit der neuen QM-Vereinbarung haben sich insbesondere die Vorgaben an die QM-Verfahren geändert. Dies betrifft unter anderem Aspekte des Risiko- und Chancenmanagements, den Gewaltschutz und Festlegungen zur Auditierung (z. B. zum zeitlichen Umfang von Audits). Die derzeit 30 anerkannten QM-Verfahren sind entsprechend anzupassen. Die jeweiligen Zertifizierungsstellen müssen nach einer Übergangsfrist dann ab 1. Februar 2026 (Re-)Zertifizierungen nach den angepassten QM-Verfahren durchführen.

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