AOK Baden-Württemberg

Beratung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes

Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung durch mehr Teilhabe an der Gesellschaft, mehr Selbstbestimmung und mehr Möglichkeiten zur individuellen Lebensführung zu verbessern. Durch den Abbau von bürokratischen Hürden soll die leistungsberechtigte Person einfacher und schneller ihren Bedarf an Teilhabe decken können. Ein Antrag soll ausreichen, um Rehabilitationsleistungen von verschiedenen Trägern zu erhalten, ganz im Sinne von „Leistungen aus einer Hand“. Bei der AOK Baden-Württemberg findet die Teilhabeberatung und -planung bei schwerwiegenden Erkrankungen durch staatlich anerkannte Sozialpädagog:innen des Sozialen Dienstes statt.

Wie diese Teilhabeberatung aussehen kann, möchten wir am Beispiel von Herrn K. aufzeigen:

Herr K. wurde im Rahmen der Antragstellung für eine Langzeitsuchtrehabilitation vom Sozialen Dienst der AOK Baden-Württemberg begleitet. Die Aufgabe des Sozialen Dienstes ist es, durch eine individuelle Beratung und Unterstützung, eine stabile Versorgungssituation herzustellen. Hierzu ist neben der Hilfestellung bezüglich bestehender Leistungen und Angebote auch die Einbindung weiterer Leistungsträger und -erbringer im Rahmen des Case Managements als Methode Sozialer Arbeit erforderlich.

Herr K. wurde über das freiwillige Angebot der Beratung durch den Sozialen Dienst informiert und hat dieses auch in Anspruch genommen. In einem ausführlichen Gespräch wurde die Gesamtsituation unter Berücksichtigung der ICF-Dimensionen beleuchtet und gemeinsam mit ihm wurden seine Veränderungswünsche wie ein suchtmittelfreies Leben und weitere Ziele zu seiner Lebenssituation besprochen. Herr K. hatte bereits eine Suchtrehabilitation absolviert und wurde aus der Klinik in sein altes soziales Umfeld entlassen. Nach kurzer Zeit erfolgte ein Rückfall. Herr K. war zu diesem Zeitpunkt wohnungslos und hatte weiterhin Kontakt zu seinem alten Umfeld. Um nicht erneut rückfällig zu werden, wünscht sich Herr K., nach der stationären Suchtrehabilitation in ein betreutes Wohnen zu ziehen. Die Suchtberatungsstelle unterstützt dieses Vorhaben und teilt die Einschätzung, dass ein neues Wohnumfeld für eine bleibende Abstinenz dringend erforderlich ist.

In der Beratung durch den Sozialen Dienst der AOK Baden-Württemberg wurde mit Herrn K. das weitere Vorgehen eingehend besprochen und seine Motivation für eine erneute Rehabilitation festgestellt. Herr K. konnte seinen Leidensdruck glaubhaft schildern. Herr K. wurde im Zusammenhang mit der Teilhabeberatung umfassend über die Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz informiert. Die individuelle Unterstützung und die frühzeitige Einbindung des erforderlichen Leistungserbringers (in diesem Fall die Eingliederungshilfe) standen hierbei im Vordergrund. Die Beteiligung der Eingliederungshilfe wurde mit Herrn K. besprochen, der dafür erforderliche Teilhabeplan für die  Beteiligung gemeinsam ausgefüllt und an die Eingliederungshilfe weitergeleitet.
Im Sinne des Case Managements wurden regelmäßig alle Akteure des Prozesses kontaktiert und über den Sachstand informiert. Die Suchtrehabilitation wurde bewilligt und Herr K. befindet sich aktuell in der Rehabilitationsklinik. Derzeit wird das betreute Wohnen geprüft sowie nach einem Wohnplatz gesucht, sodass Herr K. direkt nach der Maßnahme in einem geschützten Umfeld weiter an seiner Krankheitsbewältigung arbeiten kann.

Wir als AOK Baden-Württemberg möchten unsere Versicherten in ihrer schwierigen Lebenssituation beiseitestehen und bedarfsgerechte Lösungen finden. Dafür ist die enge und transparente Zusammenarbeit zwischen den Leistungsträgern und -erbringern besonders wichtig. Diese könnte noch besser gelingen! Durch die transparente, flächendeckende Benennung von Ansprechpartner:innen könnte bei allen beteiligten Leistungsträgern schneller und unbürokratischer auf die Beteiligten im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zugegangen werden, damit auch die vorgegebenen Fristen eingehalten werden können. Die AOK Baden-Württemberg wünscht sich eine Intensivierung der professionellen, strukturierten Zusammenarbeit sowohl mit Leistungsträgern als auch mit Leistungserbringern.