Überblick
Allgemeine Informationen (Überblick Reha-Sport und Funktionstraining)
Rehabilitationssport und Funktionstraining
Rehabilitationssport und Funktionstraining können „ergänzend” als Leistungen zur Rehabilitation in Anspruch genommen werden, um den Erfolg vorangegangener oder begleitender Reha-Maßnahmen zu steigern. Die Rehabilitationsträger wie z. B. die Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger können solche Leistungen grundsätzlich übernehmen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX.

§ 64 SGB IX Ergänzende Leistungen
(1) Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben der in § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Rehabilitationsträger werden ergänzt durch [...]
3. ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen,
4. ärztlich verordnetes Funktionstraining in Gruppen unter fachkundiger Anleitung und Überwachung.
Zusätzlich haben die Rehabilitationsträger und Leistungserbringer eine Rahmenvereinbarung mit Regelungen zur Gestaltung des Rehabilitationssports und Funktionstrainings geschlossen. Diese soll sicherstellen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining nach einheitlichen Grundsätzen erbracht und gefördert wird (Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining).
Welches Ziel verfolgen Rehabilitationssport und Funktionstraining?
Rehabilitationssport und Funktionstraining fördern die funktionale Gesundheit und zielen auf Gesundheits-, Verhaltens- und Verhältniseffekte ab. Dadurch fördern sie die Krankheitsbewältigung, Lebensqualität und gesellschaftlichen Teilhabe und stellen die Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft sicher.
Konkretes Ziel des Rehabilitationssports ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern und das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken.
Konkretes Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Körperteile. Außerdem soll es zu einer Schmerzlinderung, Bewegungsverbesserung und der Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung, insbesondere von Personen mit rheumatischen und muskuloskelettalen Erkrankungen beitragen.
Wie wird Rehabilitationssport und Funktionstraining durchgeführt?
Rehabilitationssport wirkt vor allem mit den Mitteln des Sports wie Gymnastik, Ausdauer- und Kraftausdauerübungen, sportlich ausgerichteter Spiele und bewegungstherapeutische Inhalte. Wohingegen das Funktionstraining überwiegend auf bewegungstherapeutischen Elementen wie Krankengymnastik und/oder Ergotherapie basiert.
Warum findet Rehabilitationssport und Funktionstraining in Gruppen statt?
Das gemeinsame Üben in festen Gruppen ist eine Grundvoraussetzung beim Reha-Sport und Funktionstraining, um gruppendynamische Effekte zu fördern, den Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden zu unterstützen und damit den Selbsthilfecharakter zu stärken. Das Selbsthilfepotenzial spielt eine wichtige Rolle. Die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit kann gefördert und die Person motiviert sowie in die Lage versetzt werden, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z. B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten.
Wer kann Rehabilitationssport- und Funktionstrainingsgruppen leiten?
Rehabilitationssport wird von Übungsleitungen durchgeführt, die über besondere Qualifikationen für eine fachkundige Anleitung und Überwachung der Gruppen verfügen. Eine Übersicht zu den geforderten Qualifikationen von Übungsleitungen im Rehabilitationssport findet sich in den “Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/-in Rehabilitationssport”.
Für die Leitung von Funktionstrainingsgruppen kommen vor allem Physiotherapeuten und -therapeutinnen und/oder Ergotherapeuten und -therapeutinnen mit speziellen Erfahrungen und spezieller Fortbildung in Betracht. Aber auch andere qualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten, die über eine vergleichbare therapeutische Ausbildung verfügen, können Funktionstrainingsgruppen leiten. Personen, die eine Qualifikation zur Leitung von Rehabilitationssportgruppen im Bereich Orthopädie vorweisen, sind ebenfalls zur Leitung von Gruppen im Funktionstraining berechtigt (vgl. Ziffer 13.2 Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining). Alle Übungsleitungen im Funktionstraining müssen eine entsprechende Zusatzausbildung vorweisen. Weitere Informationen hierzu finden sich in den “Qualifikationsanforderungen Leitung Funktionstraining”.
Was wurde in der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining vereinbart?
Auf Ebene der BAR haben Leistungsträger und Leistungserbringer eine Vereinbarung miteinander getroffen, um Rehabilitationssport und Funktionstraining nach einheitlichen Grundsätzen zu gestalten. Die Rahmenvereinbarung konkretisiert die Regelungen zur Erbringung der ergänzenden Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX und wurde zuletzt Anfang 2022 aktualisiert. Geregelt sind dort beispielsweise die Zuständigkeit der Rehabilitationsträger, der Leistungsumfang, die Durchführung, das Anerkennungsverfahren und auch die Kostenregelung.