Digitale Reha-Nachsorge

Therapeutische Begleitung für nachhaltigen Behandlungserfolg

Für einen Teil der chronisch Erkrankten ist die zeitlich begrenzte Rehabilitation in einer ambulanten oder stationären Einrichtung nicht ausreichend, um den Behandlungserfolg auch vollständig und anhaltend zu stabilisieren. Viele Therapien sind langfristig effektiver, wenn sie über den Zeitraum der Rehabilitation hinaus fortgeführt werden. Eine Möglichkeit, die berufliche Wiedereingliederung und den Transfer des Gelernten in den Alltag zu unterstützen, bietet die in der Regel wohnortnahe Reha-Nachsorge. Zunehmend kommen auch digitale Anwendungen zum Einsatz.

Das Kernangebot zur Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung ist bedarfsorientiert ausdifferenziert und umfasst neben der multimodalen Intensivierten Reha-Nachsorge (IRENA) auch unimodale trainingstherapeutische bzw. psychosomatische Nachsorgeangebote (T-RENA/Psy-RENA) sowie die Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen.

Ergänzend zu den herkömmlichen face-to-face-Kernangeboten der Reha-Nachsorge erlauben moderne Informations- und Kommunikationstechnologien neue Formen der Erbringung von Reha-Nachsorge. In der Reha-Nachsorge werden digitale Anwendungen schon seit mehr als zehn Jahren erprobt und beforscht. Digitale Reha-Nachsorge erfolgt dabei am PC oder an mobilen Endgeräten (Laptop, Tablet, Smartphone) via Internet oder Mobilfunknetz. Vier digitale Anwendungen können bereits in der Regelversorgung genutzt werden.

Tele-Reha-Nachsorge kann insbesondere angezeigt sein, wenn keine Möglichkeit zur Teilnahme an einer herkömmlichen Reha-Nachsorge besteht, wenn beispielsweise kein adäquates konventionelles Reha-Nachsorgeangebot am Wohnort des bzw. der Versicherten verfügbar ist. Mit dem Einsatz digitaler Anwendungen erhöhen sich die Angebotsbreite und damit die Chance, dass Versicherte die ihnen von der Reha-Einrichtung empfohlene Nachsorge tatsächlich auch in Anspruch nehmen können.

Mögliche Zielgruppen für Tele-Reha-Nachsorge sind Rehabilitandinnen und Rehabilitanden...

 
  • in „unterversorgten“ Gebieten – nicht alle Nachsorgeangebote sind flächendeckend vorhanden.
 
 
  • mit Komorbiditäten, die in der medizinischen Rehabilitation nicht ausreichend mitbehandelt werden konnten.

 
 
  • mit seltenen Indikationen, für die kein bedarfsgerechtes Nachsorgeangebot zur Verfügung steht.
 
 
  • mit hoher Affinität für diese Form der Nachsorge.

 
 
  • mit als stigmatisierend erlebten Krankheiten.

 
 
  • die die Nachsorge-Einrichtung aufgrund von Mobilitätseinschränkungen nicht erreichen können.
 
 
  • die räumlich-zeitlich beschränkt sind wie beispielsweise Beschäftigte im Schichtdienst, alleinerziehende Berufstätige oder pflegende Angehörige.
 

 

Die Erfahrung in der Corona-Pandemie hat dem Anliegen einen weiteren Schub gegeben. Viele Präsenzangebote mussten aufgrund von Hygieneschutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen ausgesetzt werden. So schloss sich im Jahr 2020 nur bei rund 170.000 der insgesamt 865.000 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine Reha-Nachsorge an. Anfang 2021 hat die DRV im Rahmen einer Sonderregelung die Nachsorge für Online-Angebote weiter geöffnet.

Um den pandemiebedingten Beschränkungen in der Reha-Nachsorge mit einem möglichst zügigen, trägerübergreifend einheitlich umsetzbaren Verfahren zu begegnen, erfolgte im Rahmen einer bis zum 31. Dezember 2021 geltenden Öffnung eine befristete Anerkennung zur Verwendung von Online-Angeboten durch bereits zugelassene Reha-Nachsorge-Anbieter.

Grundlage der Prüfung der digitalen Anwendungen waren die 2017 veröffentlichten „Anforderungen an Tele-Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung“. Nach diesem Verfahren wurden 17 Anwendungen befristet anerkannt. In Anbetracht der weiterhin herrschenden Pandemie-Lage wurde die Möglichkeit zur Verwendung der Online-Anwendungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Sowohl in der Regelversorgung als auch hinsichtlich der befristeten Anwendungen gilt, dass die Auswahl der Anwendung allein bei der jeweiligen Nachsorge-Einrichtung liegt. Die Zulassung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger für die Nachsorge-Einrichtung, die diese Form der Reha-Nachsorge erbringen will. Bislang sind fast 200 Nachsorge-Anbieter für ein digitales Angebot zugelassen worden.

Therapeutische Begleitung

Die digitalen Anwendungen lassen sich den bekannten Kernangeboten (Präsenz) der Reha-Nachsorge zuordnen. Bislang anerkannt (Regelversorgung wie befristet) wurden mehrere Anwendungen, die die Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge (T-RENA) in Form digital aufbereiteter Trainings abbilden. Auch die multimodal ausgerichtete IRENA  wurde von mehreren Herstellern in ein digitales Format übersetzt, so dass auch Schulungs- und Beratungselemente zur Verfügung stehen. Für Psychosomatische Reha-Nachsorge (Psy-RENA) stehen zwei spezifischen Programme zur Verfügung.

Allen anerkannten Anwendungen gemeinsam ist die zwingende therapeutische Begleitung. Kein digitales Nachsorgeprogramm wird ohne regelmäßigen Kontakt mit Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt. Die Möglichkeit einer individuellen Anpassung von Trainingsmodulen oder -intensitäten, des Schulungsbedarfs oder einer notwendigen Beratung wird von allen Anwendungen gewährleistet.

Die Rentenversicherung begleitet diese befristete Öffnungsstrategie eng. Das Verfahren und die anerkannten Anwendungen werden evaluiert. Ende des Jahres 2022 wird auf der Basis der Evaluationsergebnisse das weitere Verfahren durch die Rentenversicherung festgelegt.

Neue Anwendungen werden aktuell nicht durch die Rentenversicherung geprüft. Einige Anwendungen, die sich nicht den bisherigen Kernangeboten zuordnen lassen und daher nicht nur im Hinblick auf ihre Wirksamkeit als digitale Übersetzung geprüft werden müssen, starten noch in diesem Jahr mit modellhaften Erprobungen.

Die „Anforderungen an Tele-Reha-Nachsorge der DRV“ werden auf der Grundlage der Erfahrungen mit der befristeten Öffnung sowie den Evaluationsergebnissen derzeit überarbeitet. Sie sollen im Frühjahr 2023 zur Verfügung stehen. Ziel ist es, die Anforderungen einerseits konkreter und praxisorientierter, anderseits aber auch verbindlicher für alle Beteiligten auszugestalten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.reha-nachsorge-drv.de und www.nachderreha.de