2. Interdisziplinärer Fachtag des SightCity Forum Beirats

Im Rahmen des 2. Interdisziplinären Fachtages des SightCity Forum Beirats im Mai 2020 widmete sich ACTO e.V. in einer Webkonferenz der augenheilkundlichen Rehabilitation. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wächst die Gruppe der Menschen mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung. Diese werden zunehmend ein Altersthema. Die wachsende soziale und gesellschaftliche Brisanz der Versorgung von sehbehinderten und blinden Menschen erfordert Rehabilitationsmaßnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen jeden Alters und Angehörige sollten in eine Rehabilitation mit einbezogen werden. Erfolgreiche Teilhabe für von Sehbehinderung oder Erblindung betroffene Menschen kann über das Bundesteilhabegesetz gelingen.

Dazu Prof. Dr. med. Dr. h. c. Norbert Schrage, Chefarzt Augenklinik Krankenhaus Köln-Merheim:
Die Selbstverständlichkeit, mit der wir nach einer Hüftoperation eine Rehabilitation beginnen, fehlt für den Patienten, der nach einer Augenerkrankung sehbehindert oder blind bleibt. Um einen Weg zur Akzeptanz blinder und sehbehinderter Menschen, sowohl gesellschaftlich als auch sozialpolitisch, zu ebnen, haben sich im Fachtag, der durch die Marga und Walter Boll-Stiftung und die Paul und Charlotte Kniese-Stiftung gefördert wurde, beteiligte Fachgruppen und Reha-Anbieter wie auch die Selbsthilfe zusammengefunden, um Konzepte zu diskutieren, die auch die Reha in der Augenheilkunde gleichwertig zu anderen etablierten Rehabilitationen als notwendiges Behandlungskonzept diskutierten. Denn immer noch bestehen Versorgungslücken in der derzeitigen Sozialgesetzgebung bzw. im gelebten Versorgungsalltag. Insbesondere die Verlagerung von Problemen auf sektorale Grenzen zwischen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitsagenturen verursacht viele der ungelösten Probleme von sehbehinderten und erblindeten Menschen. Hier besteht ein Auftrag sowohl individuelle als auch übergeordnete Problemlösungen und gleichzeitig Finanzierungsmöglichkeiten zu finden, die den universellen Behandlungs- und Rehabilitationsauftrag der einzelnen Sektoren zugeordnet sind.

Die beteiligten Professionen sollen in die Lage versetzt werden, den gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitationsleistungen erstmals auch in der Augenheilkunde zu erkennen, Leistungserbringer kennenzulernen und diese Leistungen zum Wohle der erheblich eingeschränkten Patienten einzufordern. Hier müssen sich die Träger und Leistungsanbieter an einen Tisch setzen und konzeptionell an Behandlungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten arbeiten. Damit ließen sich die Probleme der Betroffenen lösen, gesellschaftlich die beste Re-Integration erzielen und viele persönliche Enttäuschungen und Misserfolge der Betroffenen verhindern.und Misserfolge der Betroffenen verhindern.

Weitere Informationen:
Aachener Centrum für Technologietransfer
in der Ophthalmologie (ACTO) e. V.

www.acto.de