Teilhabebedarf passgenau feststellen

Projekt „Basiskonzept für die Bedarfsermittlung in der beruflichen Rehabilitation“ ist erfolgreich gestartet.

Am 1. Juni 2015 fiel der Startschuss für das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte Projekt der BAR. In Kooperation mit der Hochschule Magdeburg-Stendal und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) will die BAR gemeinsam mit Leistungsträgern und Leistungserbringern in den nächsten 3 Jahren übergreifende Grundlagen zur Bedarfsfeststellung unter Nutzung des bio-psycho-sozialen Modells der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickeln (Abb. 1). Ziel ist ein Konzept, dass den Informationsaustausch aller Beteiligten fördert, den Reha-Prozess effektiver gestaltet und den Menschen mit seinen persönlichen Bedürfnissen in den Mittelpunkt aller Aktivitäten der Bedarfsermittlung stellt. Dieses „Basiskonzept“ soll sich besonders an den UN-Behindertenrechtskonvention (UN- BRK), dem Wunsch- und Wahlrecht sowie dem individuellen Teilhabeziel des Menschen mit Behinderung orientieren.

Ausgangsbasis
Die Grundlage für das Projekt bilden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Prüfung von aktuellem Stand und Potential der Bedarfsermittlung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unter Berücksichtigung der ICF“. Wesentliche Erkenntnis der Studie war, dass Teilhabebedarfe bei den Akteuren der beruflichen Rehabilitation mit teils sehr verschiedenen Verfahren und Instrumenten erhoben werden. So benannten befragte Akteure über 400 verschiedene Verfahren und Instrumente, die bei der Ermittlung von Teilhabebedarf derzeit eingesetzt werden. Ein Großteil dieser Instrumente wird in den kommenden 36 Monaten analysiert und für die Leistungsträger und Leistungserbringer innerhalb einer Toolbox geordnet und systematisiert (Abb.2). „Wir wollen erreichen, dass die Akteure schnell und zielgenau das richtige Instrument für die jeweilige Fragestellung und Situation finden, um die Bedarfsfeststellung insgesamt noch passgenauer zu gestalten,“ erklärt der Projektleiter Dr. Michael Schubert.

Einbeziehung und Mitwirkung
Wegen der Vielseitigkeit der beruflichen Rehabilitation und Differenziertheit der Leistungen wird das Projekt sehr breit aufgestellt. Neben einem unterstützenden und strategisch ausgerichteten Projektbeirat werden auch möglichst viele Praktiker aus allen Bereichen der beruflichen Rehabilitation zu Wort kommen und ihr Wissen, ihre Erfahrungen und Kenntnisse einbringen. Besonders bedeutsam ist dabei, auch Menschen mit Behinderung bzw. deren Vertretungen frühzeitig mit einzubeziehen. Durch die Kooperationspartner werden zudem die Perspektiven und Ansichten von Leistungsträgern, Leistungserbringern, Sozialpartner und der Wissenschaft abgedeckt. „Auch haben wir uns bei der Personalauswahl bewusst dafür entschieden, Mitarbeiter unterschiedlicher Professionen für das Projektteam zu gewinnen“, ergänzt Frau Dr. Helga Seel (Geschäftsführerin der BAR).

Teilhabebedarf passgenau feststellen

Perspektiven
Das Interesse am Projekt und damit natürlich an dessen Ergebnissen ist insbesondere bei Leistungserbringern, Leistungsträgern und dem BMAS hoch. So wird es die zentrale Aufgabe des Projekts sein, gemeinsam mit den Akteuren zu guten und tragfähigen Ergebnissen zu kommen, die als Basis für künftige Bedarfsfeststellungen dienen. An dieser Erwartung, aber auch an möglichen relevanten Entwicklungen im Kontext des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird die Projektarbeit kontinuierlich auszurichten und zu prüfen sein.

Weitere Informationen
Die Grundlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der BAR: www.bar-frankfurt.de. Die BAR wird regelmäßig Zwischenergebnisse des Projekts auf der Homepage publizieren.