Trägerüberreifende Teilhabeplanung ist weiterhin ausbaufähig

Mehr Transparenz und gegenseitiges Verständnis

Ich kann mich noch gut an den Moment erinnern, als ich im Dezember 2017 an der ersten Einführungsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz teilgenommen habe. Die Änderungen ab dem 1. Januar 2018 sollten die Reha-Antragsstellung erleichtern und alle Leistungen „wie aus einer Hand“ ermöglichen. Schon damals, nach dem viertägigen Seminar, war klar, dass die neuen Regelungen bezüglich der Zuständigkeit, der Antragsweiterleitung und dem Antragssplitting Herausforderungen in der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Reha-Trägern mit sich bringen würden.

Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden war die Motivation hoch, die Arbeitsweisen an die neuen Verfahren und Vorgaben anzupassen und im Sinne der geänderten Gesetze zu arbeiten. Die Realität holte uns jedoch schnell ein. Auch wenn die gesetzlichen Änderungen allen Akteurinnen und Akteuren sowie Institutionen bekannt waren, herrschten zunächst Verwirrung und Unsicherheit. Dank des hohen Engagements und des Austauschs in den bestehenden Netzwerken, konnten zum Beispiel mit den Werkstätten für Menschen mit Behinderung die Prozesse zügig angepasst und umgestellt werden.

Im Austausch mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren wird immer wieder deutlich, dass der bürokratische Aufwand durch die Teilhabeplanverfahren zugenommen hat und man sich den Fachausschuss als regelmäßiges Austauschformat, bei dem alle Akteurinnen und Akteure regelmäßig an einem Tisch sitzen, zurückwünscht. Das Instrument der Teilhabeplankonferenz ist an dieser Stelle für den koordinierenden Reha-Träger zu umfangreich und aufwendig. Es fehlt ein unbürokratisches Format mit einer verbindlichen Struktur zur Koordination von Teilhabeleistungen. Grundsätzlich funktioniert die trägerüberreifende Teilhabeplanung mit wenigen Beteiligten schon ganz gut. Sie ist aber weiterhin ausbaufähig und kann nur in gemeinsamen Gesprächen weiter verbessert werden. Die agierenden Personen der einzelnen Institutionen nehmen hier eine zentrale Rolle ein.

Beteiligung sichert Erfolg im Reha-Prozess

Im Reha-Prozess können die meisten Teilhabeziele nur gemeinsam erreicht werden. Jede und jeder ist Spezialist für ihre oder seine Teilhabeleistungen. Bei all der Komplexität der gesetzlichen Vorgaben und den unterschiedlichen Organisationsstrukturen gerät der individuelle Bedarf des Einzelnen immer wieder aus dem Blick, weil es häufig um Zuständigkeiten und die Abgrenzung der unterschiedlichen Leistungsgruppen zueinander geht. Die Vision des BTHG „Reha einfach machen. Leistungen wie aus einer Hand“ kann nur so erfolgreich umgesetzt werden, wie die Beteiligten agieren, die sich auch damit identifizieren können.

Der Auftrag, durch gute und umfassende Beratung die Bedarfe von Menschen mit Behinderung zu erkennen, einen zielgerichteten Teilhabeplan unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure zu erstellen und die Umsetzung in enger Abstimmung möglichst unbürokratisch und schnell sicherzustellen, muss von allen Beteiligten gleichermaßen verstanden werden.

Hierfür sind eine vertiefte Kenntnis der Arbeitsweisen und Organisationsstrukturen der jeweiligen anderen Reha-Träger notwendig. Hier braucht es noch mehr Transparenz, um das Verstehen und das Verständnis zu fördern und zu verdeutlichen, dass es viel einfacher ist, Ziele gemeinsam zu verfolgen. Es sollten feste Kommunikationsstrukturen auf den unterschiedlichen Ebenen geschaffen werden, die einen regelmäßigen Austausch und Hospitationen beinhalten, um mehr Transparenz und Verständnis zu schaffen, Probleme aufzudecken und Prozesse im Sinne aller zu verbessern. Hierzu sollten sich alle Akteurinnen und Akteure – egal von welchem Rehabilitationsträger oder in welcher Rolle – immer wieder bewusst machen, dass es darum geht Teilhabe zu ermöglichen und Menschen mit Behinderung zu unterstützen, einen selbstbestimmten und inklusiven Weg zu gehen.