Berufliche Teilhabe

Ziel der beruflichen Rehabilitation (LTA) ist, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit (drohenden) Behinderungen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern (§ 49ff. SGB IX, § 185 i. V. m. SchwbAV).