


Die Gremien der BAR
Der Vorstand der BAR
Nichts geschieht ohne ihn – so oder so ähnlich könnte man die umfassende Funktion des Vorstandes der BAR beschreiben. Er bestellt den Geschäftsführer der BAR, er beruft die Mitglieder der Sachverständigenräte und ist verantwortlich dafür, dass die BAR ihre Aufgaben – ob aus der Satzung oder gesetzlich vorgegeben – effektiv und effizient erfüllt.
Was sich zunächst so formalistisch anhört, bedeutet in der Praxis eine intensive Auseinandersetzung mit allen inhaltlichen Fragestellungen, mit denen die BAR in ihrer Arbeit konfrontiert ist. Ist der Vorstand doch das Gremium, das den „Orientierungsrahmen für die Arbeit der BAR“ und damit nicht zuletzt auch die strategische Ausrichtung vorgibt. Mit seinen Entscheidungen legt er den gemeinsamen Kurs fest, mit seinen Vorgaben lenkt er die Projekte und die kontinuierlichen Aufgaben der BAR.
Dazu treffen sich die Mitglieder des Vorstandes zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst. Vorbesprechungen der Arbeitgeber- und der Versichertenvertreter dienen der Abstimmung gemeinsamer Positionen der Selbstverwaltung, ein geschäftsführender Vorstandsausschuss bereitet die Sitzungen vor.
Die ehrenamtliche Tätigkeit der beiden Vorstandsvorsitzenden geht dabei weit über die offiziellen Sitzungen hinaus. Regelmäßige Gespräche mit allen Akteuren insbesondere in der Politik, die Vorbereitung und Abstimmung gemeinsamer Stellungnahmen und der ständige Austausch mit der Geschäftsstelle und den Mitgliedern der BAR prägen die Arbeit.
Wie bei vielen ihrer Mitglieder ist auch bei der BAR der Vorstand je zur Hälfte mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt. Jede Gruppe stellt einen der beiden alternierenden Vorsitzenden. Der Vorsitz wechselt jeweils zum 1. Juni. Die Vorsitzenden wählt der Vorstand aus seiner Mitte für jeweils 6 Jahre. Die Vorsitzenden gehören neben ihrer ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit auch dem Ausschuss „Gemeinsame Empfehlungen“ sowie dem Haushaltsausschuss an. Der jeweils amtierende Vorsitzende führt auch in diesen Gremien den Vorsitz.
Mitglieder:
- Gruppe Krankenversicherung
- Gruppe Unfallversicherung
- Gruppe Rentenversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Länder
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
- Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Gaststatus)