Trägerübergreifendes Online-Wissensportal – Anforderungen und Ideen

Brauchen wir ein „Trägerübergreifendes Webportal für die Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen“? Diese Frage erörterten Expertinnen und Experten am 24. Oktober 2012 in der BAR-Geschäftsstelle in Frankfurt. Unter Leitung der BAR-Geschäftsführerin Dr. Helga Seel erarbeitete man sowohl in Workshops als auch im Plenum Anforderungen und Ideen für die Ausgestaltung eines trägerübergreifenden Online-Wissensportals sowie Rahmenbedingungen für dessen realistische Umsetzung und Ausgestaltung. Vertreten waren die Rehabilitationsträger, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinsamen Servicestellen (GS), Leistungserbringer, Verbände von Menschen mit Behinderung und IT-Experten.

Dr. Anna Robra, Vorstandsvorsitzende der BAR, skizzierte zunächst Ausgangslage, Projektidee und Projektziel: Hintergrund ist die Konzeptionierung und Implementierung eines bundesweiten, trägerübergreifenden und zentralen Online-Wissensportals für die Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen und damit für alle Fach-Beraterinnen und Fach-Berater der Reha-Träger. Dadurch sollen Beratungsstrukturen effizient und effektiv weiterentwickelt, die Vernetzung der Akteure, insbesondere die der Reha-Träger, gestärkt und Umsetzungsdefizite in der Beratung beseitigt werden.

Verschiedene Untersuchungen und Auswertungen machen deutlich: Die Bedarfe für ein Online-Wissensportal und für die damit verbundene Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Arbeit in den Gemeinsamen Servicestellen (GS) sind vorhanden. Die Auswertungen der BAR-Schulungen, in denen über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GS befragt wurden, ergaben, dass diese sich u. a. eine bessere Vernetzung der Informationen der Reha-Träger, Checklisten für die Beratung, Schulungsmaterialien, einen besseren Austausch untereinander sowie konkrete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort wünschen. Auch in dem Bericht der „Prozesskettenanalyse im Bereich Trägerübergreifendes Persönliches Budget und GS“ wird der Bedarf an verbesserter Beratung in den Servicestellen zur stärkeren Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets (PB) erkennbar.

RehaFutur und Nationaler Aktionsplan

Darüber hinaus empfiehlt der Abschlussbericht des „Reha-Futur“-Entwicklungsprojektes ein internetgestütztes Netzwerk, um erfolgreiche Servicestellen-Projekte schnell und bundesweit zu verbreiten. Auch der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sieht den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien vor, um Umsetzungsdefizite im SGB IX, insbesondere in den Bereichen GS und PB, zu entschärfen.

Beratung für Arbeitgeber

Dr. Robra verdeutlichte ebenfalls die Perspektive der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als Ratsuchende. Diese wünschten sich kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner mit Lotsenfunktion für den gesamten Bereich der Rehabilitation und Teilhabe. Vor allem zu Fragen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und zu weiteren Fragen der Rehabilitation und Teilhabe im betrieblichen Kontext benötigten insbesondere kleinere und mittelständige Unternehmen kompetente Beratung und Unterstützung.

Für die hohen Anforderungen und Erwartungen bedarf es allerdings einer fundierten Beratungs- und Sachkompetenz und einschlägiger Hilfestellung. Die Teilnehmenden der Veranstaltung erarbeiteten in drei Workshops jeweils Anforderungen und Ideen für die Ausgestaltung des Webportals, das die Beraterinnen und Berater unterstützen soll. Was soll das „Online-Wissensportal“ bieten? Welche Informationen sollen bereitgestellt werden? In welcher Form? Mit welchen Inhalten können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. die Reha-Fachberaterinnen und Reha-Fachberater unterstützt werden?

Aus unterschiedlichsten Sichtweisen wurden dabei Ideen und Vorschläge für eine konkrete Ausgestaltung des Webportals generiert. Dieses solle beispielsweise trägerübergreifende Austauschmöglichkeiten in einem geschützten Bereich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Reha-Träger sowie praktikable Verlinkungen bieten. Eine einfache Bedienbarkeit, eine attraktive und übersichtliche Gestaltung der Webseite sowie qualitätsgesicherte, aktuelle und vor allem verständliche Inhalte seien darüber hinaus wichtige Voraussetzungen für dessen Nutzung. Verständlich aufbereitete Rechtsgrundlagen oder Gerichtsurteile, Anträge oder Handbücher in einfacher elektronischer Form mit praktikabler Suchfunktion könnten das Portfolio ergänzen, wie auch interaktive Funktionen für die bundesweite, trägerübergreifende Verbreitung fachlicher Informationen.

Nutzen für Menschen mit Behinderung

Intensiv diskutiert wurde auch der mögliche Nutzen des Webportals für Menschen, die Rat suchen. Hier könnten vor allem mittelbare Effekt eintreten: eine Stärkung der Reha-Beratung bei den Reha-Trägern und eine Unterstützung der Beraterinnen und Berater durch moderne Instrumente werde die Qualität der trägerübergreifenden Beratung und deren Akzeptanz bei Menschen mit Behinderung weiter fördern.

Von der Idee zur Umsetzung - Webportal als Wissensspeicher

Wie sehen die Rahmenbedingungen für eine realistische Umsetzung und Ausgestaltung des Webportals aus?

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich einig, dass die Inhalte des Webportals - im Sinne eines trägerübergreifenden Intranets – als Handwerkszeug für die Arbeit in den Gemeinsamen Servicestellen dienen sollen. Das Webportal würde ein Angebot darstellen, das ergänzend zu bereits vorhandenen Materialien, genutzt werden könne. Es fungiere so auch als ein Baustein der Qualitätssicherung für die Gemeinsamen Servicestellen. Die Beratung solle gestärkt werden sowie zielgruppenspezifisch erfolgen. Sowohl eine bundesweite als auch regionale Vernetzung zwischen den Reha-Trägern im Rahmen des Online-Wissensportals sei dafür eine Grundvoraussetzung. Das Wissen müsse transparent und zielgruppenspezifisch aufbereitet werden, damit das Webportal als Wissensspeicher genutzt werden könne.

Für die erfolgreiche Realisierung des Projekts ist jedoch eine detaillierte Projektplanung inklusive Ressourcenkalkulation und ein kompetentes Projektmanagement Voraussetzung. Die BAR bereitet im nächsten Schritt die Ergebnisse der Veranstaltung für die weitere Projektplanung auf, um sie dem Vorstand der BAR vorzustellen und dann in der  BAR-Arbeitsgruppe „Gemeinsame Servicestellen“ weiter zu konkretisieren.

Nützt ein „Trägerübergreifendes Webportal für die Arbeit der Gemeinsamen Servicestellen“ den Mitgliedern der BAR bei ihrer Aufgabenerfüllung der Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgebern? - Eindeutig ja.