Selbstverwaltung und Gremien

Auf der Grundlage des für das gegliederte System der Sozialversicherung maßgebenden Prinzips der Selbstverwaltung wurden bei der BAR als Organe die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Haushaltsausschuss gebildet. Der Vorsitz in diesen Organen wechselt jährlich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter. Alle Gremien der BAR können zu thematischen Schwerpunkten oder einzelnen Projekten entsprechende Projektgruppen bilden.

 

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung als oberstes Organ trifft Entscheidungen in Grundsatzfragen. Sie nimmt den Bericht des Vorstandes und den Geschäftsbericht entgegen, beschließt Änderungen der Satzung und entlastet Vorstand und Geschäftsführer. Alternierender Vorsitzender der Mitgliederversammlung der BAR ist Günter Zellner (Arbeitnehmerseite). Michael Weberink ist Vorsitzender für die Arbeitgeberseite.

 

Vorstand

Der Vorstand vertritt die BAR gerichtlich und außergerichtlich. Ihm obliegt die Richtlinienkompetenz für das Handeln der BAR. Alternierender Vorsitzender für die Arbeitnehmerseite ist Markus Hofmann (Deutscher Gewerkschaftsbund) und für die Arbeitgeberseite Dr. Susanne Wagenmann (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände).   

 

Haushaltsausschuss

Die Kostenträger der BAR (Krankenversicherungsträger, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit) bilden einen Haushaltsausschuss. Ihm obliegt vor allem die Beschlussfassung über den Haushaltsplan einschließlich des Stellenplanes. Die beiden alternierenden Vorsitzenden des Vorstandes haben auch den Vorsitz des Haushaltsausschusses inne.

 

Ausschuss Gemeinsame Empfehlungen

Nach dem seit 01. Juli 2001 geltenden Recht der Rehabilitation und Teilhabe (SGB IX) vereinbaren die Rehabilitationsträger im Rahmen der BAR in Ergänzung der gesetzlichen Regelungen Gemeinsame Empfehlungen über die für eine reibungslose und koordinierte Zusammenarbeit wichtigen Fragen. Zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags wurde der Ausschuss "Gemeinsame Empfehlungen" gegründet. Aufgabe des Ausschusses ist die Erarbeitung von Gemeinsamen Empfehlungen im Sinne des SGB IX und deren regelmäßige Aktualisierung. Die inhaltliche/fachliche Vorbereitung der Gemeinsamen Empfehlungen wird in vom Ausschuss eingesetzten Fachgruppen geleistet.

 

Arbeitskreis Rehabilitation und Teilhabe

Der Arbeitskreis hat die Aufgabe, den Vorstand der BAR

  • im Gesamtfeld der Rehabilitation und Teilhabe unter Berücksichtigung der Praxis,
  • in der Zusammenarbeit der an der Rehabilitation Beteiligten
  • und bei der Lösung einzelner Aufgaben

zu unterstützen. Der Arbeitskreis Rehabilitation setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Interessensverbände von Menschen mit Beeinträchtigungen zusammen. Ihre unterschiedlichen Perspektiven nutzen die Mitglieder des Arbeitskreises in dem sie ihre Erfahrungen, Meinungen und neue Entwicklungen sowohl aus dem Bereich der von ihnen vertretenen Stellen einbringen als auch dabei Entwicklungen aus dem Bereich von Wissenschaft und Forschung berücksichtigen.

 

Sachverständigenräte

Aufgabe der Sachverständigenräte ist es, die BAR in Fragen der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und bei der Koordination zu beraten und zu unterstützen.

Der Vorstand hat folgende Sachverständigenräte gebildet: 

  • Sachverständigenrat Partizipation,
  • Sachverständigenrat der Ärzteschaft. 

 

BAR-Forum "Barrierefreiheit"

Die Aufgabe des BAR-Forums "Barrierefreiheit" ist, zur schrittweisen Verwirklichung einer barrierefreien Umwelt beizutragen. Das BAR-Forum "Barrierefreiheit" versteht sich als Fachforum, in dem Ideen und Informationen ausgetauscht sowie Stellungnahmen erarbeitet werden. Hier finden Sie  mehr Informationen zu diesem Fachforum.