UN-BRK in den Kommunen: Vom Aktionsplan zur systemischen Planung

Auf drei Jahre angelegtes Forschungs- und Entwicklungsprojekt gestartet

Viele Kommunen in Deutschland wollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen im örtlichen Zusammenhang stärken. Sie nutzen dafür bisher "Aktionspläne" und Formate kommunaler Behindertenpolitik wie die örtliche Teilhabeplanung. Hier sind zum Teil schon wichtige Impulse aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aufgenommen worden. Das neue Forschungsprojekt "UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen" will jetzt systematisch empirisch untersuchen, in welcher Weise Kommunen bundesweit aktiv geworden sind, um ein inklusives Gemeinwesen zu entwickeln, und welche Rolle partizipative Planungs- und Arbeitsstrukturen dabei spielen.

Um weitere Kommunen zu einer systematischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention anzuregen und den Erfolg solcher Prozesse zu verbessern, sollen Unterstützungsangebote für Kommunen erarbeitet werden. Dafür braucht es zunächst eine Bestandsaufnahme, in welcher Weise Kommunen in Deutschland aktiv geworden sind, um ein inklusives Gemeinwesen zu entwickeln.

Das dreijähige Forschungs- und Entwicklungsprojekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert und wird umgesetzt vom Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) in Kooperation mit der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). 

Auf den Projektseiten finden Sie ausführliche Informationen und die Möglichkeit zur Beteiligung bzw. Anmeldung.