Reha-Sport und Funktionstraining: Neue Rahmenvereinbarung

Überarbeitung aufgrund von aktuellen Entwicklungen – seit 1. Januar 2022 in Kraft

Die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining ist zum 1. Januar 2022 in neuer Fassung in Kraft treten. Gut zehn Jahre nach der letzten Überarbeitung haben die maßgeblichen Vereinbarungspartner auf Bundesebene aktuelle Entwicklungen aufgegriffen und entsprechende Anpassungen vorgenommen. Dabei stecken die Rehabilitationsträger den Rahmen des Leistungsgeschehens gemeinsam mit den Leistungserbringern und auf Ebene der BAR ab. So wird auch im Ergebnis die Rahmenvereinbarung sowohl von Trägern als auch von Erbringern von Rehabilitationssport und Funktionstraining geschlossen.

Die überarbeitete Rahmenvereinbarung ist konkreter. Sie öffnet das Spektrum von Reha-Sport-Angeboten mit Blick auf fachliche Notwendigkeiten und fokussiert zugleich noch deutlicher den Gruppencharakter. Mit den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie wurde die Möglichkeit von Übungen im Freien aufgenommen und als mögliches Format dauerhaft ergänzt. Das Anerkennungsverfahren wurde modernisiert. Auf Basis umfassender Modellprojekte wurde auch die Leistungsausgestaltung im Herzsport von den Vereinbarungspartnern weiterentwickelt.

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