Projekt "Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen" gestartet

Trägerübergreifender (digitaler) Gemeinsamer Grundantrag: Prototyp wird entwickelt und erprobt

Ein Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen schafft die Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderungen, chronisch kranke Menschen und von einer Behinderung bedrohte Menschen mit nur einem Antrag grundsätzlich Leistungen aller Rehabilitationsträger beantragen können.

Ziel ist es, einen einfachen, am Bedarf eines Menschen orientierten ganzheitlichen Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen zu etablieren und eine abgestimmte Grundlage zu schaffen, um Leistungen "wie aus einer Hand" zu organisieren. Im Fokus des Projekts steht die Entwicklung eines digitalen Prototyps für einen solchen Antrag und eine breite Erprobung mit potentiellen Antragstellenden und Reha-Trägern sowie die Weiterentwicklung des Prototyps und Vorbereitung der Implementierung. Das Projekt wurde vom Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) beschlossen und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziell gefördert.

Mit einer Auftaktsitzung zum Projektstart hat die Projektgruppe am 3. Mai 2023 in Frankfurt a.M. ihre Arbeit aufgenommen. Verterter:innen aus den verschiedenen Trägerbereichen, von Verbänden der Menschen mit Behinderungen, von Leistungserbringern und dem BMAS waren vor Ort. Zwei Tage später haben sich IT-Expert:innen der Trägerbereiche in einer Videokonferenz beraten und im Juni wird sich der Projektbeirat zu seiner ersten Sitzung in Berlin treffen.

Weitere Informationen zum Projekt folgen in Kürze.