Gemeinsame Empfehlung "Sozialdienste": Überarbeitete Fassung

Überarbeitete Vereinbarung ist zum 1. Juli 2022 in Kraft getreten

Die aktuelle Überarbeitung der Gemeinsamen Empfehlung "Sozialdienste" berücksichtigt die Anregungen aus den Jahresberichten 2018/2019 über die praktischen Erfahrungen mit den Regelungen. Eine Schärfung der Zielgruppe der Gemeinsamen Empfehlung, sprich, an wen sich diese richtet, soll die Nutzung in der Praxis erhöhen.

Bei der Überarbeitung des Regelungstextes stand außerdem eine stärkere praktische Ausrichtung im Fokus. So wurden die vielfältigen Kompetenzen und Aufgaben von Sozialdiensten mit Blick auf unterschiedliche Leistungsgruppen von Reha und Teilhabe konkret beschrieben – und damit die Rolle der Sozialdienste im Reha-Prozess präzisiert. Ebenso wurden die Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Reha-Trägern und Sozialdiensten zum Teil überarbeitet und – zur Intensivierung insbesondere der regionalen Vernetzung und Zusammenarbeit – mit konkreten Empfehlungen bzw. Beispielen für den Berufsalltag ergänzt.

Die überarbeitete Fassung der Gemeinsamen Empfehlung "Sozialdienste" ist zum 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Die Publikation kann als PDF-Datei über die BAR-Webseite kostenlos heruntergeladen werden und wird in Kürze auch als Druckfassung zur Verfügung stehen.