Gemeinsame Empfehlung "Integrationsfachdienste": Überarbeitete Fassung

Überarbeitete Vereinbarung ist zum 1. August 2022 in Kraft getreten

Mit der Gemeinsamen Empfehlung "Integrationsfachdienste" werden einheitliche und verbindliche Kriterien zur Beauftragung der Integrationsfachdienste (IFD) durch die Rehabilitationsträger, zur Zusammenarbeit und zur Finanzierung der Kosten vereinbart.

Bei der Überarbeitung wurden die Inhalte aktualisiert und konkretisiert, u. a. sind nun auch Anlässe für eine Beauftragung sowie Beauftragungswege beschrieben und mögliche Fragestellungen für die Beauftragung einer fachdienstlichen Stellungnahme formuliert. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Preissteigerungen wurden auch die Vergütungspauschalen angepasst. Neu gestaltet ist die Zusammenarbeit auf Bundesebene mit der Einrichtung eines "Koordinierungsausschuss IFD". Im jährlichen Turnus sollen in diesem Format u. a. die Auslastung der IFD, aktuelle Entwicklungen und Besonderheiten aufgegriffen und so gemeinsam das Angebot der IFD für Menschen mit Behinderungen und die Zusammenarbeit weiterentwickelt werden.

Die Publikation kann als PDF-Datei über die BAR-Webseite kostenlos heruntergeladen werden und wird in Kürze auch als Druckfassung zur Verfügung stehen.