Gemeinsame Empfehlung Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Überarbeitete Fassung der Gemeinsamen Empfehlung ist zum 1. März 2022 in Kraft getreten

Eine dauerhafte Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt ist das Ziel von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen die Leistungen personenzentriert und sorgen für eine gelingende berufliche Teilhabe. In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Leistungserbringern: Zum Beispiel bieten Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Berufliche Trainingszentren oder Werkstätten für behinderte Menschen eine ganze Bandbreite an Leistungen. Diese Vielfalt ist wichtig, denn sie ermöglicht passgenaue Leistungen für die Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte und chronisch kranke Menschen. Leistungsberechtigte dürfen dementsprechend Erwartungen an die Einrichtungen haben.

Um diese Erwartungen möglichst gut zu erfüllen, stellen wiederum die Rehabilitationsträger Anforderungen an die Leistungserbringung und an die Leistungserbringer. Diese Anforderungen zu formulieren und transparent zu machen, dient die vorliegende Gemeinsame Empfehlung nach § 51 SGB IX. Übergeordnetes Ziel ist die Herstellung eines einheitlich sachgerechten Niveaus der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – für den einzelnen Menschen mit Behinderung geht es um eine dauerhafte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dafür sind Besonderheiten des Einzelfalls wie auch geschlechtsspezifische Anforderungen zu berücksichtigen. Deshalb steht der Mensch mit seinen Bedarfen im Mittelpunkt und ist aktiv einzubeziehen.

Eine entscheidende Voraussetzung für eine gelingende berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die Zusammenarbeit insbesondere von Rehabilitationsträgern und Einrichtungen. Bei der Überarbeitung und Weiterentwicklung der Gemeinsamen Empfehlung haben sich neben den Rehabilitationsträgern insbesondere die Verbände der Erbringer von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beteiligt und die Perspektive ihrer Einrichtungen eingebracht. Mit der Verankerung einer Regelung zum Gewaltschutz sind überdies aktuelle rechtliche Entwicklungen aufgegriffen und damit auch ein Aspekt aus dem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der Bundesregierung berücksichtigt.

Die überarbeitete Fassung der Gemeinsamen Empfehlung "Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" ist zum 1. März 2022 in Kraft getreten. Die Publikation kann als PDF-Datei über die BAR-Webseite kostenlos heruntergeladen werden und wird in Kürze auch als Druckfassung zur Verfügung stehen.