Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege

Praktische Probleme, rechtliche Grundlagen sowie Darstellung unterschiedlicher Verfahren

Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat im Mai 2022 die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege beschlossen. Mit den Empfehlungen möchte der Deutsche Verein die bestehenden Probleme, die an der Schnittstelle auftreten können, aufzeigen und der Praxis gleichzeitig Hinweise zur Kooperation und zum Verfahren an die Hand geben, um im Sinne der Leistungsberechtigten umfassende Bedarfsdeckung und gleichzeitig möglichst streitfreie Leistungsbewilligung zu erreichen.

Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarfen erhalten oft eine Kombination der Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX, der Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI und ggfs. der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII. Die gesetzgeberischen Vorhaben der vergangenen Jahre konnten bestehende Abgrenzungsschwierigkeiten an der Schnittstelle nicht lösen. In der Praxis kann dies für den Leistungsberechtigten Schwierigkeiten bei der Bewilligung beantragter Leistungen mit sich bringen. Darüber hinaus bestehen weitere Schnittstellen, z.B. zur Behandlungspflege nach dem SGB V.
Diese sind nicht Gegenstand des Empfehlungspapieres. Der Fokus der Empfehlungen des Deutschen Vereins liegt auf der Schnittstelle der Leistungen, die sich außerhalb von besonderen Wohnformen bzw.
Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 71 Absatz 4 Nr. 3 SGB XI zeigen.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins nehmen eine Beschreibung der rechtlichen Grundlagen sowie der Darstellung der unterschiedlichen Verfahren der Bedarfsermittlung im SGB IX, der Feststellung des Pflegegrades im SGB XI, der Bedarfsermittlung bei der Hilfe zur Pflege im SGB XII sowie der Gesamtplanung im SGB IX vor. Darüber hinaus thematisiert das Empfehlungspapier Umsetzungsschwierigkeiten, die entstehen können. Daran anschließend werden Abgrenzungsfragen der Pflegesachleistungen, des Pflegegelds, der Verhinderungspflege, des Entlastungsbetrags und der Unterstützungsleistungen im Alltag nach §§ 45a, b SGB XI sowie der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe erörtert.