Bundesteilhabegesetz vom Bundeskabinett beschlossen

Das Bundesteilhabegesetz – ein Großprojekt der Bundesregierung.

Mehr Inklusion, Selbstbestimmung und staatliche Leistungen wie aus einer Hand, darauf zielt eines der größten  sozialpolitischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode ab. Auf Grundlage der am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtkonvention (UN-BRK) soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG)  verbessert, die Eingliederungshilfe als modernes Teilhaberecht etabliert und das Schwerbehindertenrecht weiterentwickelt werden.  

Am 28. Juni wurde das BTHG vom Bundeskabinett beschlossen und dazu ein Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Zuvor hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 26. April 2016 einen Referentenentwurf  in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben.

Weitere Informationen