Fachbeitrag: Neuordnung der Trägerstrukturen in der Sozialen Entschädigung

Seit 2024 gibt es im SER deutlich weniger Träger. Das Team THVB liefert Zahlen & Hintergründe dazu.

In einer Publikation auf www.reha-recht.de werden nun erstmals Zahlen zur Thematik veröffentlicht. Das Inkrafttreten des SGB XIV und des Soldatenentschädigungsgesetzes hat weitreichende Auswirkungen auf die Trägerstrukturen und die damit einhergehenden Zuständigkeiten für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe im Sozialen Entschädigungsrecht (SER). Im Rahmen der Datenerfassung für den Teilhabeverfahrensbericht 2025 hat sich gezeigt, dass sich die Zahl der SER-Träger in Deutschland für das Berichtsjahr 2024 durch die Reform im Sozialen Entschädigungsrecht von 256 auf 94 reduziert hat. Im aktuellen Beitrag werden Änderungen der Trägerstrukturen in den einzelnen Bundesländern für den SER-Bereich aufgezeigt und mögliche Veränderungen für die Trägerverwaltung sowie Auswirkungen auf die Antragszahlen diskutiert.

Der Fachartikel von Dr. Stephanie Czedik, Dr. Nadine Liebing und Dr. Stefan Schüring aus dem Team Teilhabeverfahrensbericht der BAR e. V. ist auf www.reha-recht.de erschienen.

Trägerstrukturen im Bereich SER vor Einführung des SGB XIV (links) und danach (rechts).