Aktualisierung der Gemeinsamen Empfehlung Begutachtung

Mit der Gemeinsamen Empfehlung „Begutachtung“ werden trägerübergreifende Grundsätze für sozialmedizinische Begutachtungen vereinbart. Sie dienen als Grundlage für die Bewilligung sämtlicher Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Eine wichtige Basis ist die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) mit dem ihr zugrundeliegenden bio-psycho-sozialen Modell der WHO. Damit wird eine umfassende Betrachtung der Folgen von Gesundheitsproblemen und insbesondere deren Auswirkungen im Lebens- und Arbeitskontext unterstützt und eine ganzheitliche Betrachtung des Menschen mit Behinderung ermöglicht.

Mit der Überarbeitung der am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Gemeinsamen Empfehlung wurden gesetzliche und fachliche Entwicklungen aufgegriffen und die Gemeinsame Empfehlung dem aktuellen Stand der Entwicklungen angepasst.

Die Gemeinsame Empfehlung ist am 1. Dezember 2016 in Kraft getreten. Sie fördert in der Praxis weiterhin einen hohen Qualitätsstandard bei der Begutachtung im Bereich der Rehabilitation.

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