Änderung des Urheber­rechts­gesetzes stärkt Rechte behinderter Menschen

Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken wird vebessert.

Die am 4. Dezember veröffentliche Änderung des Urheberrechtsgesetzes führt zu einer Verbesserung der Situation von Menschen, die blind sind oder mit einer Seh- oder Lesebehinderung leben. Mit der Änderung wird der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken einem deutlich größeren Nutzerkreis ermöglicht.

Pressemitteilung