66. Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen

Potsdamer Erklärung verabschiedet – "Mehr Inklusion im und durch Sport!"

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen setzen sich für eine an den Menschenrechten und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtete Politik in Deutschland ein.
Während ihres 66. Treffens am 16. und 17. November 2023 in Potsdam haben sich die Beauftragten unter anderem mit dem Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im und durch Sport befasst. Sie verweisen auf den Artikel 30 der UN-BRK, wonach die Vertragsstaaten verpflichtet sind, alle geeigneten Maßnahmen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ergreifen.

Doch hierfür gibt es in Deutschland noch viel zu tun. Denn 55 Prozent der Menschen mit Behinderungen haben keinen Zugang zum Sport und sind in Sportvereinen unterrepräsentiert (vgl. 3. Teilhabebericht der Bundesregierung). Die Beauftragten reklamieren von Bund, Land und Kommunen mehr Engagement für mehr Inklusion im und durch Sport. Sie unterstützen die Beschlüsse der 48. Sportministerkonferenz vom September 2023 (vgl. Förderung und Unterstützung des Behindertensports und der Inklusion im Sport. Beschluss 48. Sportministerkonferenz vom 14. September 2023 in Herzogenaurach-48.SMK-BV08/2023).

Die Beauftragten der Länder fordern u.A.:

  • Menschen mit Behinderungen sollten am Breitensport auf allen Ebenen teilnehmen können. Dafür bedarf es seitens der Kreis-, Stadt- und Landessportbünde eines klaren Bekenntnisses zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, insbesondere durch den Einsatz von hauptamtlichen Inklusionscoaches.
  • Durch eine barrierefreie Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit sollen Menschen mit Behinderungen auf bestehende Angebote hingewiesen werden. Zudem müssen die vorhandenen Angebote weiterentwickelt und weitere bedarfsgerecht geschaffen werden.
  • Die Beauftragten der Länder fordern die Bundesregierung auf, die Offensive für Investitionen in Sportstätten aus dem Koalitionsvertrag unter besonderer Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Inklusion auszuweiten. Länder, Kommunen und Träger von Einrichtungen müssen ihre Sportstätten barrierefrei gestalten und dabei die Expertise der Nutzenden mit und ohne Behinderungen einbeziehen (vgl. Artikel 9 UN-BRK). Der Sanierungs- und Modernisierungsstau bei den Sportstätten muss aufgelöst werden.
  • Ein Umdenken müsse auch bei den Reha- bzw. Kostenträgern einsetzen: Die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderungen, die Sport treiben möchten, ist oft ein Problem. Krankenkassen zahlen in der Regel die nötigen Sportorthesen oder den Sportrollstuhl nicht. Hier braucht es eine gute Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, insbesondere der Krankenkassen und Eingliederungshilfeträger, mit dem Ziel einer bedarfsdeckenden Hilfsmittelausstattung – auch zur Teilhabe am Sport. Auch Mobilitäts- und Assistenzleistungen müssten gewährleistet sein.
  • Öffentlichkeitswirksame Sportevents wie die Paralympics, die Deaflympics oder die Special Olympics sind wichtige Ereignisse für die Weiterentwicklung der Inklusion durch Sport. Eine Veränderung der Haltung ist durch inklusive Sportangebote regional, national und international möglich.
  • Den Medien kommt eine besondere Verantwortung zu, mit und über Menschen mit Behinderungen zu berichten, der sie bei den Special Olympics World Games 2023 in Berlin nachgekommen sind. Über andere große und vergleichbare Events, wie Welt- und Europameisterschaften im Parasport, sollte mehr und intensiver berichtet werden.

Hier lesen Sie die gesamte Potsdamer Erklärung.

 

 

Symbolbild des Treffens der Landesbeauftragten; teils Wappen der Bundesländer und von Iniativen