2. Förderaufruf zum Bundesprogramm "rehapro" veröffentlicht

Jobcenter und Träger der Rentenversicherung können Projektskizzen bis zum 4. September einreichen.

Am 25. Mai 2020 wurde der 2. Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro im Bundesanzeiger (BAnz AT 25.05.2020 B3) veröffentlicht. Die Corona-Pandemie führt derzeit in allen Lebens- und Arbeitsbereichen zu großen Herausforderungen. Auch die Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind wegen der aktuellen Entwicklungen mit besonderen Aufgaben in ihren jeweiligen Zuständigkeiten konfrontiert. Momentan ist es nicht absehbar, wie die zukünftige Entwicklung sich gestaltet und wie sich diese auf die weitere Umsetzung des Bundesprogramms rehapro auswirkt.

Aufgrund der Unsicherheiten rund um die Corona-Pandemie ist daher auch kein "richtiger" oder "besserer" Zeitpunkt für den Start des zweiten Förderaufrufs absehbar.

Es ist weiterhin eine wichtige Aufgabe und auch eine Chance, den gesetzlichen Auftrag aus § 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zu erfüllen und innovative Ansätze mit Modellprojekten zur Stärkung der Rehabilitation zu erproben.

Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Herausforderungen können in einzelnen Modellprojekten aufgegriffen und entsprechende innovative Ansätze und Konzepte erarbeitet und eingereicht werden.

Der zweite Förderaufruf konkretisiert die Fristen und Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens. Dabei wurden die Vorgaben des Lenkungsausschusses rehapro berücksichtigt. Das Antragsverfahren wird jedoch insbesondere hinsichtlich der Projektskizze vereinfacht. Dieser ist nun keine differenzierte Finanzplanung mehr, sondern lediglich eine grobe, orientierende Finanzplanung beizufügen. Auch der Arbeits- und Zeitplan soll nur orientierenden Charakter haben.

Aufgrund der aktuellen Situation wird für die Erarbeitung und Einreichung der Projektskizzen ein längerer Zeitraum eingeplant. Die antragsberechtigten Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können aussagekräftige Projektskizzen spätestens bis zum 4. September 2020 bei der Fachstelle rehapro einreichen. Die für das Antragsverfahren notwendigen Unterlagen, wie z.B. Formulare und Arbeitsmaterialien, stehen auf der rehapro-Homepage zur Verfügung.

Broschüre rehapro zum ersten Förderaufruf ebenfalls veröffentlicht
Das BMAS hat die Broschüre "Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!" zum ersten Förderaufruf des Bundesprogramms "rehapro" veröffentlicht. In der 1. Auflage werden 26 der innovativen Modellprojekte vorgestellt und ein Überblick über die Ziele und Rahmenbedingungen des Bundesprogramms gegeben. Eine 2. Auflage der Broschüre ist zu den Projekten ist in Planung.

Die Broschüre steht als barrierefreie Datei sowie als für den Selbstausdruck optimierte Datei auf der rehapro-Homepage zur Verfügung. Druckexemplare können ab Ende Mai 2020 mit der Bestell- bzw. Artikelnummer A233 über den Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der rehapro-Website.