Anteile der Trägerbereiche an den Reha-Ausgaben 2022
Abbildung 2 stellt die prozentualen Anteile der Trägerbereiche an den Gesamtausgaben 2022 dar. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe entsprechen in etwa der Hälfte der Gesamtausgaben. Für 2022 beträgt der Anteil 55,2 %. Er liegt damit 0,7 Prozentpunkte höher als im Vorjahr (2021: 54,5 %). Erhöht hat sich ebenfalls der prozentuale Anteil der gesetzlichen Krankenkassen. Er liegt für 2022 bei 8,5 %, was einem Anstieg um 0,5 Prozentpunkte entspricht (2021: 8,0 %). Verringert haben sich hingegen die Anteile der Rentenversicherung auf 16,0 % (2021: 16,9 %) und der Bundesagentur für Arbeit auf 5,9 % (2021: 6,2 %). Für diese vier Trägerbereiche zeichnet sich ein Trend ab, da die jeweiligen Anstiege bzw. Rückgänge der Anteile bereits im vorherigen Berichtsturnus festgestellt werden konnten. Demgegenüber ist der Anteil der Unfallversicherung mit 12,1 % unverändert geblieben.
Bei den auf die Ausgaben bezogenen vergleichsweise kleineren Trägerbereichen entsprechen die relativen Anteile an den Gesamtausgaben denen des Vorjahres. Demnach betragen die Anteile der Integrationsämter weiterhin 1,3 %. Während auf die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nach wie vor 1,0 % aller Ausgaben entfallen, hat die Alterssicherung der Landwirte mit 0,02 % aller Ausgaben erneut den geringsten Anteil.
- BAR e.V.Neue Reha-Info 1/2025: Schwerpunkt Zahlen, Daten, FaktenIm Heft: Trägerübergreifende Ausgabenstatistik der BAR; THVB 2024: Von der Statistik zur Praxis