Editorial Reha-Info 04/2018

Nicht alle, aber eine Vielzahl von Menschen mit Beeinträchtigung haben multiple Problemlagen mit einem komplexen Unterstützungsbedarf. Der Erfolg einer Rehabilitation hängt dann auch davon ab, wie die beteiligten Akteure zusammenarbeiten, wie sie sich bei der Bedarfserkennung und Bedarfsermittlung gemeinsam abstimmen, wie sie den Verlauf der Reha-Maßnahme koordiniert planen und deren Durchführung nahtlos begleiten.

Weil dies so entscheidend ist, führt das neue Sozialgesetzbuch IX, das zum 1.1.2017 in Kraft getreten ist, in seinem ersten Teil Vorschriften ein: Für „Leistungen wie aus einer Hand“, werden Instrumente des Case-Managements, der Steuerung  verpflichtend geregelt, wie  etwa die Teilhabeplanung mit dem Teilhabeplan und der Teilhabekonferenz.

Die verantwortlichen Organisationen – es geht um mehr als 1.500 Reha-Träger - befassen sich aktuell engagiert mit der Umsetzung des neuen Gesetzes. So werden unter anderem  in den Bundesländern Ausführungsgesetze verabschiedet und auf Ebene der BAR haben die Reha-Träger Empfehlungen für die Umsetzung der alle Träger betreffenden Vorschriften erarbeitet.

Dabei sind Neuerungen und etablierte Strukturen und Prozesse zusammenzuführen. Bei den einzelnen Reha-Trägern sind die gesetzlichen Vorschriften zu konkretisieren und die Voraussetzungen für die praktische Umsetzung zu schaffen. Führungs- und Fachkräfte in Grundsatzabteilungen müssen die neuen Regelungen mit den bewährten Prozessen zusammenführen.

Die BAR erreichen diverse Rückmeldungen zum neuen Gesetz:  Erfreuliche Nachrichten über positive Auswirkungen genauso wie offene Fragen und ebenso Probleme bei der Umsetzung  der neuen Regeln.

Für diese Ausgabe der Reha-Info haben wir Akteure befragt, Projekte ausgewählt  und Menschen interviewt. Sie berichten und nehmen Stellung zu den  Auswirkungen und der Umsetzung des neuen Gesetzes.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre

Ihre Helga Seel