Auf einen Blick – Rahmenbedingungen des Projekts

Projekt der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.

Projekttitel: „Fachlich-inhaltliche und technische Umsetzung sowie Erprobung eines Prototyps und Vorbereitung der Implementierung eines Gemeinsamen Grundantrages für Reha- und Teilhabeleistungen" (kurz: Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen)

Projektlaufzeit: Mai 2023 - Oktober 2025

Projektförderung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Projektbeteiligte: Projekt der BAR-Mitglieder (Vorstandsbeschluss). Beteiligung weiterer relevanter Akteur:innen aus dem Bereich Rehabilitation und Teilhabe – z.B. Reha-Träger vor Ort, Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringer, IT-Expert:innen – die in den verschiedenen Projektphasen zusammenarbeiten oder an der Erprobung teilnehmen.

Projektteam BAR-Geschäftsstelle: Dr. Christiane Goldbach (Projektleitung, BAR e.V.), Carola Penstorf & Daniela Jamin (Fachreferentinnen, BAR e.V.)

Ziele des Projekts: Im Fokus steht die Entwicklung und Erprobung eines trägerübergreifend abgestimmten digitalen Prototyps für einen Antrag für Reha- und Teilhabeleistungen, mit dem grundsätzlich alle Leistungen aller Reha-Träger beantragt werden können (im Folgenden „Reha-Antrag“), sowie die Entwicklung einer Strategie zur Einführung dieses „Reha-Antrags“ in die Praxis.

Wichtige Schritte im Projekt:

  1. Prototyp-Entwicklung: Ein digitaler Prototyp, also ein erste Version des trägerübergreifenden „Reha-Antrags“, wird entwickelt.
  2. Umfassende Erprobung: Der Prototyp wird von verschiedenen Teilnehmenden, einschließlich Menschen mit Behinderungen und Reha-Trägern, umfassend getestet.
  3. Weiterentwicklung: Basierend auf den Erprobungsergebnissen wird die Weiterentwicklung des Prototyps in den Blick genommen.
  4. Abschluss des Projekts und nächste Schritte: Die gewonnenen Erkenntnisse werden genutzt, um nächste Schritte zur Umsetzung des trägerübergreifenden „Reha-Antrags“ in der Praxis aufzuzeigen und soweit wie möglich vorzubereiten.

Was macht den geplanten „Reha-Antrag“ besonders?

  • Einfach und nutzer:innenfreundlich: Ein einziger Antrag ermöglicht allen Bürger:innen eine einfache, barrierefreie und digitale Beantragung verschiedener Leistungen zur Teilhabe aus unterschiedlichen Bereichen wie Gesundheit, Arbeit, Bildung und sozialer Teilhabe.
  • Die Bedarfe im Fokus: Der Antrag fragt nicht zuerst nach Leistungen, Leistungsgruppen oder Zuständigkeiten. Stattdessen setzt er an individuellen Bedarfen an und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, ihre persönlich wahrgenommenen Bedarfe ganzheitlich anzugeben, unabhängig davon, welche(r) Reha-Träger für ihre Bedarfe zuständig sein könnte(n), ob voraussichtlich eine trägerübergreifende Koordinierung erforderlich sein wird und welche Vorkenntnisse zum Reha- und Teilhabesystem bestehen.
  • Trägerübergreifende Zusammenarbeit: Für die Reha-Träger schafft ein solcher trägerübergreifend abgestimmter Antrag, mit dem grundsätzlich alle Leistungen aller Reha-Träger beantragt werden können, eine gemeinsame Grundlage für die gesetzlich vorgesehene Antragsbearbeitung. Dieser „Reha-Antrag“ erleichtert so die zügige Prüfung von Zuständigkeiten sowie die ggf. frühzeitige Beteiligung weiterer Reha-Träger an der umfassenden Bedarfsermittlung und -feststellung sowie der Teilhabeplanung.
  • „Leistungen wie aus einer Hand“: Der trägerübergreifende „Reha-Antrag fördert die Kooperation der Reha-Träger sowie eine koordinierte Planung, um Leistungen innerhalb bestehender gesetzlicher Fristen nahtlos und „wie aus einer Hand“ zu organisieren.

Schlüssel zum Erfolg:

  • Vielfältige Akteur:innen: Vertreter:innen von Reha-Trägern, IT-Expert:innen, weiteren Sozialleistungsträgern, Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringern und Beratungsstellen arbeiten gemeinsam im Projekt.
  • Mut und Kooperation: Die mutige Herangehensweise und die Zusammenarbeit aller Beteiligten sind entscheidend für den Erfolg des Projekts

Weg zum Projekt

Fachlich-Inhaltliche Vorarbeiten

Vor der Aufstellung als Projekt hat das Ziel der „Entwicklung eines gemeinsamen Grundantrages für Reha- und Teilhabeleistungen“ zunächst Eingang in die Schwerpunktplanung der BAR - eine vom BAR-Vorstand verabschiedete Arbeitsplanung für die jeweils kommenden Jahre - gefunden. In den Jahren 2020 und 2021 wurden auf dieser Grundlage umfassende Vorarbeiten durchgeführt. Hierzu gehört die Analyse bestehender Antragsformulare und schriftliche Umfragen bei den Reha-Trägern zu den Themen und Herausforderungen bei der Entwicklung eines Gemeinsamen Antrags. Des Weiteren fand ein trägerübergreifender Workshop mit Vertreter:innen aus relevanten Bereichen des Reha- und Teilhabesystems sowie dem BMAS statt.

Darauf aufbauend ist es einer übergreifend besetzten Arbeitsgruppe u.a. gelungen eine gemeinsame fachliche Grundlage für einen trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrag für Reha- und Teilhabeleistungen zu entwickeln, mit dem grundsätzlich die Leistungen aller Reha-Träger beantragt werden können (im Folgenden „Reha-Antrag“). Hierfür wurden entlang von drei Inhaltsbereichen (Identität der antragstellenden Person, Leistungsbegehren und Zuständigkeit) gemeinsame Abfragen und Informationsfelder entwickelt und strukturiert. Diese Vorarbeiten haben die fachlich-inhaltliche Machbarkeit eines solchen Antrags bestätigt und somit die Grundlage für das Projekt „Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen“ geschaffen.

Projektaufstellung und finanzielle Unterstützung

Für die weiteren Schritte auf dem Weg zu einem solchen trägerübergreifenden „Reha-Antrag“ wurde festgestellt, dass eine Aufstellung als Projekt mit entsprechenden Ressourcen, umfassender Beteiligung und einer kooperativen Arbeitsweise erforderlich ist.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Zuwendung als Projektförderung gewährt und der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat einstimmig die Durchführung des Projekts beschlossen.

Relevanz des Projekts

Herausforderungen im gegliederten Reha- und Teilhabesystem

Selbstbestimmung und eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind zentrale Ziele zur Umsetzung der Menschenrechte und der sozialen Rechte von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen (vgl. § 1 Satz 1 SGB IX, § 10 SGB I, UN-Behindertenrechtskonvention). Für die Erreichung dieser Ziele steht ein ausdifferenziertes Angebot an Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe zur Verfügung. Welche Leistung(en) eine Person benötigt ist individuell von ihren persönlichen Bedarfen abhängig und kann von Person zu Person ganz unterschiedlich sein. Für den Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen, spielt die Antragstellung bei den Reha-Trägern eine wichtige Rolle.

Zuständig für die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe sind die Reha-Träger, die verschiedenen Trägerbereichen - wie der Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung, der Agentur für Arbeit, dem Träger der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe oder des Sozialen Entschädigungsrechts – angehören. Die Trägerbereiche sind jeweils für unterschiedliche Leistungsgruppen – wie z.B. medizinische Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung oder zur sozialen Teilhabe - zuständig (§§ 5, 6 SGB IX). Für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen, können zudem Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben der Integrationsämter relevant sein.

Eine umfassende Bedarfsdeckung kann für manche Menschen Leistungen aus verschiedenen Leistungsgruppen, z.B. Leistungen in einer medizinischen Rehabilitationseinrichtung, eine Weiterbildung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und eine Assistenz zur sozialen Teilhabe, erfordern. Für diese Leistungen können dann grundsätzlich mehrere Reha-Träger zuständig sein (z.B. die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit und der Eingliederungshilfeträger).

Aufgrund dieser Gliederung und der damit einhergehenden Komplexität des Systems, fällt es Menschen, die mit dem System nicht vertraut sind, oft schwer, den Überblick zu behalten. Der Gesetzgeber hat auf diese Situation mit dem Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) und dessen Weiterentwicklung durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) reagiert. Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, sollen keine Nachteile durch das gegliederte Reha- und Teilhabesystem haben. Vielmehr hat grundsätzlich „ein Antrag“ auszureichen, um auch Leistungen verschiedener Reha-Träger nahtlos und „wie aus einer Hand“ zu erhalten (vgl. u.a. BT-Drs. 18/9522, S. 191, 193, 203).  Wesentliche Instrumente, um dies umzusetzen – wie z. B. eine zügige Zuständigkeitsklärung oder eine umfassende, ggf. trägerübergreifende Bedarfsermittlung und -feststellung sowie eine Teilhabeplanung innerhalb bestehender Bearbeitungsfristen – sind für alle Reha-Träger einheitlich geregelt und die Verbindlichkeit für alle Träger mit dem BTHG gestärkt worden (§ 7 Abs. 2 i. V. m. insb. §§ 14 ff. SGB IX und Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess).

In der Praxis stehen überwiegend trägerspezifische Anträge, die sich auf Leistungen einzelner Träger oder bestimmte Leistungsgruppen (z.B. medizinische Reha) beziehen, zur Verfügung. Das Fehlen eines trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrags für Reha- und Teilhabeleistungen, mit dem grundsätzlich alle Leistungen aller Reha-Träger durch eine Antragstellung beantragt werden können, stellt eine Barriere für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen beim Zugang zu ganzheitlichen und personenzentrierten Reha- und Teilhabeleistungen und somit auch zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe dar und erschwert Reha-Trägern die ganzheitliche, ggf. trägerübergreifende Antragsbearbeitung und Zusammenarbeit.

Durch das Projekt den Herausforderungen begegnen

Das Projekt "Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen" setzt an dieser Herausforderung an: Die Entwicklung und Erprobung eines trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrags für Reha- und Teilhabeleistungen, mit dem grundsätzlich alle Leistungen aller Reha-Träger durch eine Antragstellung beantragt werden können (im Folgenden „Reha-Antrag“),  soll schrittweise eine ganzheitliche, bedarfsorientierte, einfache und barrierefreie Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen – unabhängig von der Zuständigkeit eines oder mehrerer Reha-Träger(s) - ermöglichen.

Auf Seiten der Reha-Träger schafft ein solcher trägerübergreifender „Reha-Antrag“ eine gemeinsame Grundlage für die gesetzlich vorgesehene Antragsbearbeitung und die damit in Verbindung stehende Zusammenarbeit der Reha-Träger im Verfahren: Insbesondere wird auf dieser Basis eine zügige Zuständigkeitsklärung, die (ggf. trägerübergreifende) Bedarfsermittlung sowie eine etwaige Beteiligung weiterer Reha-Träger an der Bedarfsermittlung und an der Teilhabeplanung erleichtert (§§ 14 ff. SGB IX).

Die Initiative zur Entwicklung eines solchen Antrags wird politisch unterstützt und hatte bereits Eingang in die Besprechung der damaligen Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident:innen der Länder am 2. Dezember 2020 erhalten. Danach „[unterstützen] Bund und Länder das Vorhaben ‚Entwicklung eines gemeinsamen Grundantrags für Reha- und Teilhabeleistungen‘ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).“ Hervorgehoben wird weiterhin die Entwicklung als „bürgernahe Serviceleistung für Menschen mit Behinderungen und chronisch kranke Menschen“ sowie die Zielstellung, dass „die Zusammenarbeit der Reha-Träger untereinander erleichtert [wird]“ (Beschluss zu TOP 5 - Maßnahmenprogramm von Bund und Ländern für Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung).

Die Herausforderungen des gegliederten Systems sowie die dazu bestehenden auch politisch hervorgehobenen Chancen eines trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrags auf Reha- und Teilhabeleistungen verdeutlichen die Relevanz des Projekts für die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen.

Ziele des Projekts

Ziel des Projekts ist die fachlich-inhaltliche sowie technische Entwicklung und Erprobung eines trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrags für Reha- und Teilhabeleistungen, mit dem grundsätzlich alle Leistungen aller Reha-Träger beantragt werden können (im Folgenden „Reha-Antrag“), sowie die Entwicklung einer Strategie zur und Vorbereitung der Einführung des „Reha-Antrags“ in die Praxis.

Konkret sollen folgende Ziele innerhalb der Projektlaufzeit erreicht werden:

  • Entwicklung, Erprobung und Prüfung der Weiterentwicklung eines Prototyps des trägerübergreifenden „Reha-Antrags“, der fachlich-inhaltliche, konzeptionelle und technische Funktionen abbildet.
  • Entwicklung eines trägerübergreifenden Implementierungsplans für eine schrittweise Implementierung des „Reha-Antrags“.
  • Information der Reha-Träger vor Ort über die Aktivitäten zur Entwicklung des trägerübergreifenden „Reha-Antrags“.

Mit dem Projekt wird durch die Entwicklung und Erprobung eines digitalen Prototyps für einen trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrag für Reha- und Teilhabeleistungen, mit dem grundsätzlich alle Leistungen aller Reha-Träger durch eine Antragstellung beantragt werden können, eine Innovation vorangebracht, mit der langfristig

  • die Effektivität des Reha- und Teilhabesystems gesteigert,
  • die Bürgerfreundlichkeit der Sozialleistungsträger erhöht,
  • ein Beitrag zum Bürokratieabbau in den Verwaltungen geleistet,
  • betriebliche Akteur:innen in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt und
  • eine wirksame und wirtschaftliche Leistungserbringung gefördert werden.

Bislang fehlt ein solcher „Antrag für alle(s)“ zur ganzheitlichen Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen und als gemeinsame Grundlage der Reha-Träger für eine zügige Zuständigkeitsklärung und umfassende Bedarfsermittlung. Der im Projekt gemeinsam zu entwickelnde „Reha-Antrag“ soll diese Lücken schließen und einen einfachen, ganzheitlichen Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen etablieren.

Der „Reha-Antrag“ wird dabei vom Bedarf einer Person ausgehen und eine Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen ermöglichen, die diese individuellen Bedarfe aufnimmt und abbildet. Damit wird für alle Bürger:innen ein einfacher, ganzheitlicher Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen etabliert, unabhängig davon, welche(r) Reha-Träger für ihre Bedarfe zuständig sein könnte(n), ob voraussichtlich eine trägerübergreifende Koordinierung erforderlich sein wird und welche Vorkenntnisse die Antragstellenden zum Reha- und Teilhabesystem haben.

Für die Reha-Träger schafft ein solcher Antrag eine gemeinsame Grundlage, um innerhalb bestehender gesetzlicher Fristen Leistungen nahtlos und „wie aus einer Hand“ zur organisieren. Insbesondere wird auf dieser Basis eine zügige Zuständigkeitsklärung erleichtert und die (ggf. trägerübergreifende Bedarfsermittlung) sowie ggf. frühzeitige Beteiligung weiterer Rehabilitationsträger an der Bedarfsermittlung und an der Teilhabeplanung vereinfacht (vgl. §§ 14 ff. SGB IX).

Beteiligte des Projekts

Das Projekt "Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen" ist ein vom BMAS gefördertes Projekt der BAR e.V. und ihrer Mitglieder.

Die strategischen Entscheidungen im Projekt werden vom Vorstand der BAR e.V. getroffen. Bereits insoweit besteht eine trägerübergreifende Aufstellung des Projekts.

Für die gemeinsame Zielerreichung ist es darüber hinaus allen Beteiligten wichtig, von Beginn an unterschiedliche Perspektiven in allen Phasen und auf allen Ebenen zu berücksichtigen und das Projekt als partizipativen Prozess zu gestalten. Deshalb arbeiten in jeder Projektphase unterschiedliche Akteur:innen zusammen. Hierzu zählen Vertreter:innen von Reha-Trägern, IT-Expert:innen der Träger, Vertreter:innen von weiteren Sozialleistungsträgern, Menschen mit Behinderungen, Leistungserbringern und Beratungsstellen. Weiterhin wird ein IT-Dienstleistungsunternehmen beauftragt und eine regelmäßige Beratung durch den Bundesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) angestrebt.

Die Zusammenarbeit erfolgt durch verschiedene Gremien und Formate, die jeweils konkrete Aufgaben im Projekt erfüllen, wie etwa einen Projektbeirat, eine Projektgruppe, einen Kreis der IT-Expert:innen der Trägerbereiche oder als Teilnehmende an der Erprobung.

Die Koordination des Projekts und die darin vorgesehenen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteur:innen sowie die Projektkommunikation übernimmt das Projektteam, bestehend aus Projektleitung und zwei Fachreferentinnen, das auf Ebene der BAR-Geschäftsstelle im Fachbereich Programme und Produkte verortet ist.

Ziel ist es durch die Bündelung der Expertise und Perspektiven dieser vielfältigen Akteur:innen die Projektziele gemeinsam zu erreichen. Dies enge Zusammenarbeit bildet die Basis zum Erfolg des Projekts "Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen".

Umsetzung des Projekts

Im Rahmen des Projekts sind vier definierte Projektphasen sowie phasenübergreifende Aufgaben und Prozesse vorgesehen, die eine zielführende und erfolgreiche Umsetzung des Projekts sicherstellen.

Projektphasen:

1. Entwicklung des Prototyps:

Die erste Phase konzentriert sich auf die Entwicklung eines (digitalen) Prototyps eines trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrag für Reha- und Teilhabeleistungen, mit dem grundsätzlich alle Leistungen aller Reha-Träger durch eine Antragstellung beantragt werden können (im Folgenden „Reha-Antrag“). Dies umfasst zunächst die Finalisierung der fachlich-inhaltlichen Grundlagen. Die technische Entwicklung des Prototyps erfolgt in Zusammenarbeit mit einem ausgewählten IT-Dienstleistungsunternehmen, das durch ein Vergabeverfahren ausgewählt und beauftragt wird. Das Ziel dieser Phase ist die Entwicklung eines digitalen Prototyps, der die erarbeiteten fachlich-inhaltlichen Grundlagen umsetzt und eine umfassende Erprobung durch ausgewählte Teilnehmende ermöglicht.

2. Erprobung des Prototyps:

In der zweiten Phase steht die systematische Erprobung des digitalen Prototyps im Mittelpunkt. Hierfür wird ein Erprobungskonzept entwickelt, das Ziele, Methoden, Erhebungsformate und Teilnehmende festlegt. Der Prototyp wird insbesondere von Antragstellenden, Beratungsfachkräften und Reha-Trägern vor Ort getestet. Während dieser Erprobung werden fachlich-inhaltliche und technische Weiterentwicklungsbedarfe, auch unter Einbeziehung von IT-Expert:innen der Trägerbereiche, des Prototyps identifiziert und Anregungen für Optimierungen erarbeitet. Das Ziel dieser Phase ist es, basierend auf den Erprobungsergebnissen, Optimierungsbedarfe zu erkennen und auf dieser Grundlage in Phase 3 die Weiterentwicklung in den Blick zu nehmen. Dabei werden im Rahmen eines Implementierungsplans auch Anforderungen an eine trägerübergreifende Implementierung des „Reha-Antrags“ und Umsetzungswege aufgerufen.

3. Weiterentwicklung des Prototyps:

In der dritten Phase werden auf Basis der Erkenntnisse aus der Erprobungsphase die nächsten Schritte für die fachlich-inhaltliche und technische Weiterentwicklung abgeleitet, fachlich beraten und die technische Umsetzung anvisiert.

4. Abschluss und Planung der Implementierung:

Die vierte und letzte Phase beinhaltet die strukturierte Aufbereitung der Erkenntnisse aus der Erprobungs- und Weiterentwicklungsphase. Dabei werden Anforderungen an die schrittweise Implementierung bei den Reha-Trägern aufgezeigt. Dies umfasst auch Aspekte wie Verortung, Datenübertragung, Authentifizierung, IT-Sicherheit und Datenschutz. Das Ziel ist die Herausarbeitung eines Implementierungsplans, der Anforderungen für eine Implementierung und Weiterentwicklung des trägerübergreifenden „Reha-Antrags“ in die Praxis benennt, Umsetzungswege aufzeigt und soweit wie möglich vorbereitet.

Phasenübergreifende Aufgaben und Prozesse:

  • Fachlich und konzeptionelle Grundlagen: Die fortlaufende Abstimmung und Weiterentwicklung der trägerübergreifenden fachlich-inhaltlichen und konzeptionellen Grundlagen für die Entwicklung und Weiterentwicklung eines trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrags für Reha- und Teilhabeleistungen, mit dem grundsätzlich alle Leistungen aller Reha-Träger durch eine Antragstellung beantragt werden können, ist eine für den Projekterfolg zentrale kontinuierliche Aufgabe. Diese Aufgabe wird vor allem von der Projektgruppe – ggf. in Abstimmung mit weiteren Expert:innen – übernommen.
  • Datenschutzrechtliche Anforderungen, IT-Prozesse und OZG: Die Befassung mit datenschutzrechtlichen Fragen und IT-bezogenen Anforderungen stellt eine kontinuierliche Aufgabe im Projekt dar. Ebenso die Auseinandersetzung mit dem OZG und den hierzu stattfindenden Umsetzungsprozessen. Für den Echtbetrieb sollen Antragsdaten jeweils digital bei dem Reha-Träger eingehen können, bei dem der Antrag gestellt wird. Während des Projekts und vor allem bei der Erprobung wird nicht mit Echtdaten gearbeitet. Mit Blick auf die Umsetzung des Antrags in den Echtbetrieb werden bis zum Projektabschluss Erkenntnisse zu den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit und weitere IT-bezogene Umsetzung gewonnen, erörtert und für die Entwicklung von Umsetzungswegen genutzt. Hierfür sind IT-Expert:innen der Trägerbereiche einbezogen, eine kontinuierliche Beratung durch den BfDI wird angestrebt und ein IT-Dienstleistungsunternehmen befasst sich mit entsprechenden IT-bezogenen Fragestellungen.
  • Projektkoordination und -kommunikation: Die Projektkoordination und -kommunikation gewährleisten die Umsetzung des Projekts als partizipativen Prozess sowie eine umfassende Information und Beteiligung. Die Aufgaben umfassen die Umsetzung von Beteiligungsformaten, die Strukturierung der Projektorganisation sowie die Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten für die Projektkommunikation. Neben projektinterner Austauschformate und Berichtswesen stellt die externe Projektkommunikation die Verbindung zu weiteren Stakeholdern des Projekts her.
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