36,5 Mrd. Euro für Leistungen zur Reha und Teilhabe

Die Ausgaben für Reha und Teilhabe steigen konsequent und betragen im Jahr 2017 insgesamt 36,5 Mrd. Euro. Gegenüber 2016 ergibt sich ein Anstieg um 3,7 %. Im Vergleich der drei Jahre 2015-2017 ist ein Zuwachs von 8,1 % zu verzeichnen. In der Gegenüberstellung der Berichtsjahre 2007 zu 2017 ergibt sich eine Steigerung von rund 44,6 %. Das entspricht nominal einem Plus von 11,3 Mrd. Euro gegenüber 2007. Der größte Ausgabenanteil für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe entfällt auf die Eingliederungshilfe, die rund 51 % der Gesamtausgaben trägt. Wie gestalten sich insgesamt die Entwicklungen bei den einzelnen Reha-Trägern? Dazu eine nähere Betrachtung der Zahlen.

Gesetzliche Krankenversicherung

In der Gesamtbetrachtung steigen 2017 die Ausgaben im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber dem Vorjahr um 3,2 %. Das ergibt ein Volumen von 3,3 Mrd. Euro, von dem der Großteil auf den Kostenpunkt „Stationäre Anschlussrehabilitation“ entfällt (1,9 Mrd. Euro). Bei nur geringen Ausgabenveränderungen im stationären Bereich, nimmt gerade die ambulante Rehabilitation im langfristigen Vergleich um 37,9 % zu (2007: 95 Mio. Euro, 2017: 131 Mio. Euro). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen für das „Persönliche Budget“ in der gesetzlichen Krankenversicherung am deutlichsten gesunken (–47,1 %). Die Ausgaben für Disease-Management-Programme (DMP) als ergänzende Leistungen zur Reha haben sich mehr als verdoppelt (Anstieg um 120,4 %), was mit einer steigenden Zahl der Teilnehmer an DMP sowie der Festlegung von weiteren DMP-Indikationen zusammenhängen kann.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Gesetzliche Rentenversicherung trägt wie auch in den Vorjahren den zweitgrößten Ausgabenteil an in 2017 durchgeführten Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe in Deutschland (rund 18 %). Mit Aufwendungen von insgesamt 6,6 Mrd. Euro bzw. einem Plus von 2,9 % verändert sich der Wert im Vergleich zu 2016 nur gering. In absoluten Zahlen sind die Ausgaben für „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“ mit 4,3 Mrd. Euro am höchsten. In der Gegenüberstellung der beiden Jahre 2007 und 2017 wendet die Rentenversicherung 1,2 Mrd. mehr (+ 39,4 %) für die medizinische Rehabilitation auf. Die geburtenstarken Jahrgänge (1955–1969) haben mittlerweile ein Alter erreicht, in dem sie vermehrt medizinische Reha-Leistungen in Anspruch nehmen, um mit der nötigen körperlichen und psychischen Fitness weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen zu können. In Bezug auf das „Persönliche Budget“ ist eine Abnahme der Ausgaben um 57 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.

Alterssicherung der Landwirte

Die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe durch der Landwirtschaftlichen Alterskasse werden historisch bedingt im Bereich der Deutschen Rentenversicherung separat erfasst und ausgewiesen. Die Aufwendungen der Alterssicherung der Landwirte für Reha und Teilhabe steigen 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 % auf 13,2 Mio. Euro. In der retrospektiven Betrachtung von 2007 bis 2017 ist ein allgemeiner Trend zu rückläufigen Ausgaben festzustellen, der mit dem Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland korrespondiert, z.B. – 24,4 % in der Gegenüberstellung von 2007 zu 2017.

Gesetzliche Unfallversicherung

Im Zeitverlauf ist ein anhaltend konstanter Ausgabenanstieg in den Jahren 2007 bis 2017 in der gesetzlichen Unfallversicherung festzustellen. Im Vergleich der Jahre 2016 zu 2017 beträgt der Kostenanstieg 3 %. Wie auch in den Jahren zuvor, entfallen im Jahr 2017 mit 1,6 Mrd. Euro die meisten Ausgaben auf den Bereich „Ambulante Heilbehandlung und Zahnersatz“. Eine Verminderung um 1,8 % erfahren im Jahre 2017 die Aufwendungen für „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Die Höhe der Leistungen zum „Persönlichen Budget“ wird nicht separat ausgewiesen.

Landwirtschaftliche Unfallversicherung

Unabhängig von der Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) historisch bedingt separat ausgewiesen. Sie verbuchen 2017 einen Wert von 381 Mio. Euro und damit eine weitere Zunahme von 3,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Ein Teil der Aufwendungen wird über das „Persönliche Budget“ erbracht: Die Ausgaben hierfür betragen im Jahr 2017 rund 1,8 Mio. Euro, was einem Ausgabenplus von 3,9 % gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Bundesagentur für Arbeit

Die Aufwendungen der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben liegen 2017 bei rund 2,4 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist im Jahr 2017 ein Ausgabenanstieg von 2,1 % festzustellen. Den größten Kostenanteil machen „Pflichtleistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben“ aus (2,3 Mrd. Euro). Ihnen folgen mit Abstand die „Ermessensleistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben“ (112 Mio. Euro) und das „Persönliche Budget“ (12,5 Mio. Euro).

Integrationsämter

Die Integrationsämter geben 2017 mit rund 556 Mio. Euro 5 % mehr Geld für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus. Aus der sogenannten Ausgleichsabgabe, die die Arbeitgeber erbringen, wurde der größte Teil für „Begleitende Hilfen im Arbeitsleben“ (429 Mio. Euro) verwendet. Die Ausgaben für das „Trägerübergreifende Persönliche Budget“ haben sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt und liegen jetzt bei 370.000 Euro. Diese Möglichkeit einer flexiblen Leistungsgestaltung lässt ein selbstbestimmtes Handeln der einzelnen Person zu, z.B. indem sie diese Leistungen bei verschiedenen Anbietern in unterschiedlichem Umfang in Anspruch nehmen kann. Im Vorjahr noch als rückläufig identifiziert, gestalten sich die Investitionen für Leistungen zur Förderung der Einstellung schwerbehinderter Menschen über regionale „Arbeitsmarktprogramme“ positiv (+ 18,3 %).

Eingliederungshilfe

Was Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen anbelangt, ist seit 2005 die Gesamtzahl der Leistungsempfänger kontinuierlich angestiegen, insbesondere in der Altersgruppe der über 65-Jährigen. Mit 18,7 Mrd. Euro macht die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen den größten Teil der Aufwendungen für Reha und Teilhabe im Jahr 2017 aus. Finanziert durch die Sozialhilfeträger, bestreitet die Eingliederungshilfe – wie im Vorjahr – gleichzeitig mehr als die Hälfte der Ausgaben der  Sozialleistungsträger für Reha- und Teilhabeleistungen (51 %). Im Vergleich der Jahre 2017 zu 2016 ist ein Ausgabenzuwachs um 4,4 % festzustellen. Über die letzten dreizehn Jahre betrachtet zeigt sich: Während die Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft („Soziale Teilhabe“) und für Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen („WfbM“) substantiell steigen, ist für Leistungen zur medizinischen und beruflichen Reha die gegenläufige  Ausgabenentwicklung zu beobachten. Dabei ist zu beachten, dass die Eingliederungshilfe für medizinische und berufliche Rehabilitation nur nachrangig zuständig ist, d.h. nur wenn die anderen Rehabilitationsträger für die jeweiligen Leistungen nicht aufkommen.

[1] Es ergeben sich Rundungsabweichungen. Für die Richtigkeit der genannten Zahlen können wir keine Gewähr übernehmen, da diese in der Verantwortung der einzelnen Herausgeber liegen. 

[2] In der DGUV kann eine Aufspaltung der Ausgaben zur Heilbehandlung und zur medizinischen Rehabilitation nicht vorgenommen werden.

Quellen:

  • BMG, Endgültige Rechnungsergebnisse der Gesetzlichen Krankenversicherung 2015–2017
  • Statistik der Deutschen Rentenversicherung,Rehabilitation 2015–2017
  • Landwirtschaftliche Alterssicherung, Geschäfts- und Rechnungsergebnisse 2015–2017
  • DGUV, Geschäfts- und Rechnungsergebnisse 2015–2017
  • Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Geschäfts-und Rechnungsergebnisse 2015–2017
  • Bundesagentur für Arbeit, Monatsergebnisse desBeitragshaushalts 2015–2017
  • BIH, Jahresbericht 2015–2017
  • Statistisches Bundesamt, Statistik der Sozialhilfe 2015–2017