Berufliche Rehabilitation

"Berufliche Rehabilitation" wird in der Fachsprache als "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" (LTA) bezeichnet. Sie kann für Menschen hilfreich sein, die nach einer Krankheit, einer Verletzung oder einer Behinderung wieder im Berufsleben stehen möchten. Sie umfasst verschieden Leistungen und Unterstützungsangebote und kann auf verschieden Weise stattfinden, wie zum Beispiel:

  • am bisherigen Arbeitsplatz
    • zum Beispiel individuelle, behinderungsbedingt notwendige Arbeitsplatzausstattung oder Jobcoaching.
       
  • an einem anderen Arbeitsplatz beim gleichen Arbeitgeber
    • zum Beispiel bei einer innerbetrieblichen Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz im gleichen Betrieb/Unternehmen.
       
  • im bisherigen Beruf
    • beispielsweise, wenn eine Person zwar noch in ihrem Beruf arbeiten kann, sich jedoch für den Wiedereinstieg neu orientieren, das Wissen auffrischen und/oder einen geeigneten Arbeitsplatz finden möchte.
       
  • in einem neuen Beruf
    • wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf tätig sein kann.

FAQ

Welche Leistungen kann eine berufliche Reha beispielsweise beinhalten?


Arbeitsassistenz   

  • zum Beispiel zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und/oder als eine regelmäßige Unterstützung am Arbeitsplatz durch eine Person wie zum Beispiel durch eine Vorlesekraft für Blinde oder eine Gebärdendolmetscherin bzw. einen Gebärdendolmetscher (ggf. als begleitende Hilfe im Arbeitsleben, siehe BAR-Verwaltungsvereinbarung "Begleitende Hilfe - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben").

Berufsvorbereitung

  • zum Beispiel blindentechnische Grundausbildung oder Rehavorbereitungslehrgänge, die ein berufsspezifisches Grundwissen vermitteln

Bewerbungskosten

  • zum Beispiel für das Erstellen und Versenden von Bewerbungsunterlagen sowie für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen im Rahmen einer Arbeitsplatzsuche

Kraftfahrzeughilfe 

  • zum Beispiel finanzielle Hilfe für die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges oder für eine behindertenbedingte Fahrzeug-Zusatzausstattung, wenn diese zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsortes erforderlich ist.

Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Wenn der allgemeine Arbeitsmarkt aufgrund der Schwere der Behinderung nicht zugänglich ist und eine angemessene Erwerbstätigkeit (auf dem sogenannten "zweiten Arbeitsmarkt") daher in einer Einrichtung wie der WfbM (sie sind keine Erwerbsbetriebe, sondern Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) nachgegangen werden kann.

Mobilitätshilfen     

  • zum Beispiel Umzugskostenbeihilfe.

Trainingsleistungen

  • Vermittlung neuer Fähigkeiten und Kenntnisse, um die Eingliederungschancen oder den erfolgreichen Abschluss einer Aus- oder Weiterbildung erheblich zu verbessern. Diese Leistung soll die Arbeitsaufnahme von Menschen mit Behinderungen erleichtern.

Umschulung

  • Wenn die bisherigen Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden können.

Unterstützte Beschäftigung       

Zuschüsse an den Arbeitgeber   

  • zum Beispiel Eingliederungszuschüsse oder Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung

Wo kann ich mich persönlich oder telefonisch über eine berufliche Rehabilitation erkundigen?

  • Sie können telefonisch Kontakt zu einem Reha-Träger aufnehmen. Kontakte finden Sie u. A. auf den Websites des jeweiligen Leistungsträgers oder gebündelt über die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe.
  • Beratung erhalten Sie außerdem über die Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
  • Wenn Sie sich in einer medizinischen Rehabilitation befinden, hilft Ihnen auch der Sozialdienst der Klinik.
  • Sie können Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin bzw.  Fachärztin oder Facharzt ansprechen.
  • Viele Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten persönliche Informationsveranstaltungen. Unabhängig davon, ob Sie bereits einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) gestellt haben, erhalten Sie dort Informationen zu den einrichtungsspezifischen Leistungen und können sich auch grundsätzlich über das Antragsverfahren bei LTA informieren.

Was ist zu tun, um eine berufliche Reha zu bekommen und wie finde ich heraus, welcher Reha-Träger zuständig sein könnte?

Für eine berufliche Rehabilitation müssen Sie einen Antrag bei einem Rehabilitationsträger stellen. Es gibt jedoch auch Rehabilitationsträger, bei denen kein Antrag erforderlich ist, wie zum Beispiel bei der Gesetzlichen Unfallversicherung. Rehabilitationsträger für die berufliche Rehabilitation sind unter anderem

  • die Agentur für Arbeit,
  • die Gesetzliche Rentenversicherung (zum Antrag)
  • die Gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • die Träger der Eingliederungshilfe
  • die Träger der Jugendhilfe
  • das Integrationsamt/Inklusionsamt (ist kein Rehabilitationsträger, es leistet jedoch begleitende Hilfen am Arbeitsplatz, wenn kein anderer Reha-Träger vorrangig zuständig ist).

Um einen ersten Überblick zu erhalten, welcher Leistungsträger für Sie in Frage kommen könnte, können Sie den Zuständigkeitsnavigator der BAR nutzen.

Kann auch ein Antrag auf berufliche Reha gestellt werden, wenn eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird?

Ja. Auch wenn eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird, kann ein Antrag auf berufliche Reha gestellt werden. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, erfüllt die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Deutschen Rentenversicherung für eine berufliche Rehabilitation, jedoch nicht automatisch die persönlichen Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation (mehr dazu hier).

Bis wann muss der Reha-Träger einen Antrag geprüft haben?

Es gibt bestimmte Fristen, die die Reha-Träger bei der Prüfung der Reha-Anträge beachten müssen. Welche Fristen voraussichtlich gelten, können Sie über den Fristenrechner der BAR ermitteln.

Wo findet die berufliche Rehabilitation statt?

Die berufliche Rehabilitation kann an unterschiedlichen Orten stattfinden. Dies hängt immer davon ab, welche Leistung im konkreten individuellen Fall sinnvoll ist. In der Regel wird sie von spezialisierten Einrichtungen durchgeführt, die über das nötige Know-How und die Erfahrung verfügen, wie zum Beispiel:

Einige Leistungen der beruflichen Reha sind arbeitsplatzbezogen, d.h. Leistungen der beruflichen Reha können auch direkt in Betrieben/Unternehmen erbracht werden (zum Beispiel wenn Hilfsmittel am Arbeitsplatz erforderlich sind).

Unterstützung können Sie auch über einen Integrationsfachdienst erhalten.

Bekomme ich einen höhenverstellbaren Tisch und einen ergonomischen Bürostuhl finanziert?

Der Reha-Träger prüft in der Regel über einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, ob eine über die Arbeitgeberverpflichtung hinausgehende, behinderungsbedingte, individuelle Ausstattung des Arbeitsplatzes erforderlich ist. Um sich hierzu genauer beraten zu lassen, stehen zum Beispiel die Reha-Beratungsdienste der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.

Sofern die Agentur für Arbeit für Sie zuständig ist, besteht die Möglichkeit direkt Kontakt zur Agentur für Arbeit aufzunehmen.

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