Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“

Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie und des ersten Förderaufrufs fiel der Startschuss des Bundesprogramms rehapro. Das Bundesprogramm setzt den Auftrag des neuen § 11 Neuntes BuchSozialgesetzbuch (SGB lX) um, Modellprojekte zur Stärkung der Rehabilitation im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung zu fördern.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Jahr 2017 unter Beteiligung aller wesentlichen Akteure die Eckpunkte der Förderung von Modellvorhaben nach § 11 SGB lX erarbeitet und darauf aufbauend die Förderrichtlinie des Bundesprogramms rehapro am 4. Mai 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese regelt insbesondere die Förderziele sowie den Gegenstand, die Voraussetzungen und den Umfang der Förderung.

Zielsetzung

Ziel des Bundesprogramms ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen neue Wege zu finden, die Erwerbsfähigkeit der Menschen besser als bisher zu erhalten oder wiederherzustellen sowie den Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig zu senken. Außerdem soll die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation weiter verbessert werden.
Jobcenter und Träger der Rentenversicherung sollen u. a. noch frühzeitiger intervenieren, um den Eintritt einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit zu vermeiden. Dadurch sollen die beiden sozialrechtlichen Grundsätze „Prävention vor Reha“ und „Rehabilitation vor Rente“ weiter gestärkt werden. Darüber hinaus sollen aber auch Modellprojekte zur Verbesserung der individualisierten Leistungserbringung sowie der Nachsorge und der nachhaltigen Teilhabe durchgeführt werden. Zielgruppe der Modellprojekte sind Menschen mit nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen, die Leistungsberechtigte im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Versicherte bzw. Leistungsberechtigte im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind. Die Zielgruppe umfasst beispielsweise Menschen mit zu erwartenden oder beginnenden Rehabilitationsbedarfen, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Abhängigkeitserkrankungen bis hin zu Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen.
Maßgeblich für die Förderfähigkeit eines Modellprojekts sind das Innovationspotenzial der einzelnen Leistungen und organisatorischen Maßnahmen sowie die Aussicht auf die Verstetigung des innovativen Konzepts.
Die wissenschaftliche Evaluation des Bundesprogramms hinsichtlich Ergebnisse und Wirkung erfolgt über eine Programmevaluation. Gleichzeitig kann jeder Antragsteller sein Modellprojekt wissenschaftlich begleiten lassen, um die Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung zu erhöhen und die Erfolgsmessung des konkreten Ansatzes auf Basis wissenschaftlicher Standards zu gewährleisten.

Insgesamt soll mit dem Bundesprogramm ein gemeinsamer Lern- und Erkenntnisprozess angestoßen werden, der Ansätze zur Übertragbarkeit und Verstetigung der Erkenntnisse aus den Modellprojekten liefern kann. Darauf aufbauend sollen die Erkenntnisse in Form von Best-Practice-Beispielen, Handlungsempfehlungen, Rahmenvorgaben etc. verstetigt werden. Gegebenenfalls kann auch eine Entscheidung des Gesetzgebers zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen vorbereitet werden.
Für die Umsetzung des Bundesprogramms hat der Gesetzgeber bis 2026 Mittel in Höhe von rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt.

Erster Förderaufruf

Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie wurde der erste Förderaufruf im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Förderaufruf konkretisiert die Fristen und Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens. Das Antragsverfahren ist als zweistufiges Verfahren ausgestaltet. Der Antragstellung ist die Einreichung einer aussagekräftigen Projektskizze vorgelagert. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Jobcenter sind aufgefordert, eigene innovative Ansätze und Ideen zu entwickeln und entsprechende Modellprojekte einzureichen. Die einzelnen Modellprojekte können bis zu fünf Jahre gefördert werden. Das BMAS plant weitere Förderaufrufe in den Jahren 2019 und 2020. Der nächste Förderaufruf wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2019 erfolgen.

Informationen zum Bundesprogramm sowie zum Antragsverfahren werden auf folgender Internetseite veröffentlicht:
www.modellvorhaben-rehapro.de

Dort finden Sie folgende Informationen:

  •  Förderaufruf
  • Förderrichtlinie
  • Formulare zum Antragsverfahren
  • Arbeitshilfen
  • Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Fachstelle rehapro

Der unabhängigen Fachstelle rehapro bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wurde gemäß § 11 Absatz 4 SGB IX die zuwendungsrechtliche und organisatorische Abwicklung der Modellvorhaben übertragen. Sie setzt als Projektträger die Förderung im Auftrag des BMAS um. Ferner unterstützt sie das BMAS bei der fachlichen und konzeptionellen Steuerung, bei der Programmevaluation sowie bei der Koordinierung der Modellprojekte, insbesondere durch die Organisation, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen zum Informationsaustausch und zum Aufbau und der Pflege von Netzwerken.

Antragsprüfung

Die Antragstellung auf Förderung eines Modellprojektes nach § 11 SGB IX erfolgt bei der Fachstelle rehapro, die für die formale und zuwendungsrechtliche Prüfung der Modellprojekte zuständig ist. Für den Rechtskreis SGB II erfolgt hier auch die fachlich-inhaltliche Prüfung, für den Rechtskreis SGB VI findet diese im Grundsatz- und Querschnittsbereich der Deutschen Rentenversicherung Bund statt. Für beide Rechtskreise bündelt die Fachstelle rehapro alle Prüfungsteile in einer Gesamtempfehlung, die sie an den Beirat übermittelt. Nach Abgabe einer eigenständigen Empfehlung durch den Beirat rehapro entscheidet abschließend das BMAS über die Förderung der eingereichten Modellprojekte. Entsprechend der Entscheidung des BMAS erlässt die Fachstelle rehapro den Zuwendungsbescheid und  übernimmt die verfahrensrechtliche Betreuung und Abwicklung.

Autorin:

Frau Vanessa Ahuja ist Abteilungsleiterin der Abteilung V – Teilhabe, Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe – im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Kontaktdaten

Fachstelle rehapro

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Wasserstr. 217
44799 Bochum

Telefon: 0234 304-83288
Fax: 0234 304-83299
fachstelle-rehapro@kbs.de