Prozessuale Anforderungen

Den Umgang mit dem Instrument im Ablauf und Verfahren sowie der Durchführung der Bedarfsermittlung betreffend.

Operationalisierung:

  • Partizipativ – Unter Beteiligung der Leistungsberechtigten. Unter Einbeziehung der Wünsche, Interessen und Ziele der Betroffenen. Unter Berücksichtigung der Sicht der Betroffenen.
    Indikatoren: Der Leistungsberechtigte wird von Beginn der Bedarfsermittlung aufgeklärt. Die Vorstellungen, Wünsche und Ziele des Menschen mit Behinderungen werden aufgenommen und ermittelt. Es werden Teilhabeziele mit dem Menschen gemeinsam entwickelt. Die Bedarfsermittlung erfolgt dialogisch (im Gespräch miteinander); es können bei Bedarf mehrere Gespräche zur Bedarfsermittlung durchgeführt werden (offener Rahmen). Es wird nicht nur auf Fremddokumentationen (Akten) zurückgegriffen, sondern auch Selbstauskunft und Selbstrating eingeholt.
     
  • Transparent– Alle im Zusammenhang mit der Teilhabeplanung relevanten Informationen präzise, leicht zugänglich und verständlich zur Verfügung stellend. Abläufe, Inhalte und Entscheidungsprozesse nachvollziehbar darlegend.
    Indikatoren: Die Formulare (das Instrument) ist verfügbar und kann abgerufen werden. Es gibt hinterlegte Informationen zum Ablauf der Bedarfsermittlung (Info-Website, Flyer, Bögen zur Vorbereitung). Es werden Informationen in leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Es werden barrierefreie Dokumente zur Verfügung gestellt.
     
  • Konsensorientiert – Einvernehmlich mit den Betroffenen und abgestimmt mit anderen Trägern und mit anderen Berufsgruppen.
    Indikatoren: Die Zustimmung des Menschen mit Behinderungen zur Leistung wird dokumentiert / die Leistungsentscheidung / der Teilhabeplan werden unterschrieben. Der Leistungsberechtigte hat Einfluss darauf, welche Angaben in welchem Grad für die Beantwortung der konkreten Fragestellung erforderlich sind.
     
  • Interdisziplinär- Bedarfsermittlung bezieht mehrere unterschiedliche Fachrichtungen/-disziplinen (fachlich ausdifferenzierte Expertisen) ein; Bedarfsermittlung geht auch auf trägerfremde Leistungsbereiche ein.
    Indikatoren: Es werden Informationen von verschiedenen Professionen eingeholt (z.B. Ärzte, Psychologen, Pädagogen, Verwaltungsfachkräfte). Es werden Leistungsgruppen anderer Reha-Träger berücksichtigt.
     
  • Individualisiert– Bedarfsermittlung findet einzelfallbezogen und personzentriert statt.
    Indikatoren: Die Bedarfsermittlung stellt auf die persönliche Teilhabesituation des jeweils betroffenen Menschen ab. Die Bewilligung der Teilhabeleistung ist eine Einzelfallentscheidung. Über notwendige Leistungen wird zusammen mit der betroffenen Person entschieden.
  • ICF-Orientiert– Individuelle Bedarfsermittlung basiert auf einem Instrument, das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientiert. Damit ist eine einheitliche Kommunikation über die Auswirkungen von Gesundheitsproblemen unter Beachtung des gesamten Lebenshintergrunds eines Menschen zu ermöglichen. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung ist im Zusammenspiel mit Kontextfaktoren sowie mit den Interessen und Wünschen des betroffenen Menschen zu beurteilen und erfordert grundsätzlich eine Gesamtschau aller Ressourcen und Beeinträchtigungen/Barrieren bei der Beschreibung der aktuellen Situation und der angestrebten Situation.
    Indikatoren: Es werden Informationen zu allen Komponenten des bio-psycho-sozialen Modells erhoben (Gesundheitsproblem, Funktionsfähigkeit, Aktivitäten/Partizipation, Teilhabe, Kontextfaktoren).
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