Inhaltlich-fachliche Anforderungen

Die wesentlichen inhaltlichen Kernaussagen (Konzepte, Aspekte, Merkmale, Variablen) betreffend.

Operationalisierung:

  • Beeinträchtigungen, Behinderungen – Behinderung als Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit definierend. Funktionsbezogene Bestimmung des Förderbedarfs unter Berücksichtigung von Kontextfaktoren, die die Funktionsfähigkeit fördern oder hemmen.
    Indikatoren: Das zugrundeliegende Gesundheitsproblem inkl. Diagnose-Stellung und Differentialdiagnosen sowie sozialmedizinische Leistungsbeurteilung werden erhoben (z. B. durch Befunde, Befundberichte, Gutachten, Entlassungsberichte, Stellungnahmen, funktionelle Prüfungen, Untersuchungsergebnisse, Assessments). Die Auswirkungen auf Teilhabe-Bereiche und Funktionen werden beschrieben. Der modulierende Einfluss von Kontextfaktoren (personbezogene und Umweltfaktoren) auf die Teilhabe wird dargelegt.
     
  • Leistungsträger – Die Bedarfsermittlung berücksichtigt sowohl Teilhabeleistungen in eigener Zuständigkeit wie auch Schnittstellen zu Leistungen anderer Träger („fremde“ Leistungen).
    Indikatoren: Die Leistungsgruppen aller fünf Rehabilitationsträger - GKV, DRV, DGUV, BA, KuJ-Hilfe, Eingliederungshilfe, KOV/F - sowie ggf. des Integrationsamtes und des Versorgungsamtes werden abgefragt.
     
  • Leistungsgruppen – Alle verfügbaren Leistungsgruppen der Rehabilitation und Teilhabe werden einbezogen (§ 5 SGB IX).
    Indikatoren: Es findet eine Abklärung des Bedarfs an medizinischer Reha, LTA/berufliche Reha, Leistungen zur sozialen Teilhabe; Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Pflegeleistungen, Hilfsmittel, Assistenz, Nachsorge, ergänzende Hilfen, Leistungen zum Lebensunterhalt u. a. statt. Auch andere Formen der emotionalen, kognitiven und instrumentellen Unterstützung bei der Bewältigung der spezifischen Beeinträchtigung/Behinderung werden aufgegriffen.
     
  • Lebensbereiche – Lebensbereichsbezogene Bedarfsermittlung in Bezug auf den Menschen in seinen sozialen Zusammenhängen an Orten und in Lebenssituationen der Teilhabe und unter Berücksichtigung der individuellen Lebensbedingungen im Lebensumfeld.
    Indikatoren: Die Teilhabe in allen neun Domänen der ICF wird dokumentiert (Lebensbereiche: Lernen, Aufgaben/Anforderungen, Kommunikation, Mobilität, Selbstversorgung, häusliches Leben, Zwischenmenschliches Leben, an bedeutenden Lebensbereichen teilhaben sowie am Gemeinschafts- und staatsbürgerlichen Leben teilnehmen).
     
  • Kontextfaktoren – Erhebung von sowohl Umwelt- wie auch personbezogenen Kontextfaktoren.
    Indikatoren: Es werden die Auswirkungen von Umwelt- wie auch personbezogenen Kontextfaktoren dokumentiert. Die Erfassung kann sich dabei auf Antwortoptionen stützen oder als Klartext formuliert sein (Freitexte). In der Maximalvariante werden sowohl alle fünf Umweltfaktorengruppen (e1-e5) als auch alle fünf personbezogenen Faktorengruppen (i1-i5) ermittelt.
     
  • Teilhabe-Auswirkungen –Bedeutung und Wirkung auf Teilhabe in Lebensbereichen unter Berücksichtigung förderlicher und hinderlicher Faktoren aus Person und Umwelt ermittelnd.
    Indikatoren: Es werden bei der Ermittlung und Feststellung von Teilhabebedarfen explizit auch die Wechselwirkungen zwischen den Komponenten der Funktionsfähigkeit und den Kontextfaktoren und hier insbesondere die Förderfaktoren/Barrieren mit Blick auf eine gleichberechtigte Teilhabe in den neun Lebensbereichen der ICF in die Beurteilung der vorliegenden Teilhabebeeinträchtigungen einbezogen. Die Kontextinformationen zum Lebenszusammenhang beinhalten sowohl die Bedingungen der äußeren Lebenssituation als auch Merkmale der Person. Bei der Bedarfsermittlung ist nicht die jeweilige Ausprägung der Kontextfaktoren von Bedeutung, sondern deren Wirkung als Förderfaktor oder Barriere.
     
  • Ziele, Zielerreichung – Abgeleitete Teilhabeziele zur Eingliederung, Inklusion und Integration, Leistungen und Maßnahmen zur Zielerreichung und Indikatoren für die Erreichung der Teilhabeziele definierend.
    Indikatoren: Es werden Teilhabeziele mit dem Menschen gemeinsam entwickelt. Es wird mit dem Instrument geprüft, ob die abgestimmten Ziele (Bedarfsdeckung) auch erreicht werden können / bzw. die Ziele erreicht werden (Überprüfung). Die Zielerreichung wird im Rahmen eines zweiten Meßzeitpunktes überprüft (ff. Bedarfermittlungsgespräche, Folgegespräche). Die notwendige Häufigkeit der Messzeitpunkte wird bedarfsorientiert entschieden.

Die Anforderungen können sich in den einzelnen Aspekten doppeln und überschneiden.

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