Formale Anforderungen

Die Gliederung, Gestaltung, Aufbau, Strukturierung und äußere Form des Instrumentes und die Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der Bedarfsermittlung anhand dieses Instrumentes betreffend.

Operationalisierung:

  • Einheitlich – Für alle in gleicher Weise geltend, zusammenhängend, in sich geschlossen, unterschiedslos, in allen Bundesländern geltend, unabhängig vom Ort der Bedarfsermittlung und der Person des Bedarfermittlers geltend.
    Indikatoren: Instrument ist in allen 16 Bundesländern einheitlich ausgestaltet
  • Standardisiert – Einem vereinheitlichten Prozess unterliegend,Durchführung, Auswertung und Interpretation folgen einem festgelegten Schema bzw. Abfolge.
    Indikatoren: Alle Leistungsberechtigten erhalten dieselben Fragen unter denselben Bedingungen und in derselben Reihenfolge.
     
  • Überprüfbar – Intersubjektiv nachvollziehbar, alle gemachten Angaben können von anderen (bedarfsermittelnden Personen) entweder als richtig oder falsch eingestuft werden, andere kommen zu gleichen Feststellungen, keine subjektiven oder hypothetischen Meinungen oder Bewertungen enthaltend. Angaben müssen für andere einschätzbar und beurteilbar sein.
    Indikatoren: Alle Leistungsberechtigten erhalten dieselben Fragen unter denselben Bedingungen und in derselben Reihenfolge.
     
  • Dokumentiert – Angaben werden schriftlich festgehalten, es wird beschrieben, wie diese ermittelt wurden bzw. wie die Daten zustande kamen und wie sie verwendet werden sollen.
    Indikatoren: Eine schriftliche Dokumentation der Bedarfserkennung, -ermittlung und -feststellung ist vorhanden.
     
  • Bedarfsorientiert – Am tatsächlichen Bedarf des Leistungsberechtigten ausgerichtete Teilhabeplanung und Leistungsbewilligung, orientiert an dem Grundsatz: Welche Leistungen braucht der Leistungsberechtigte, um seine Teilhabe zu sichern? Welche Leistungen wünscht der Leistungsberechtigte? Sind diese Leistungen verfügbar?
    Indikatoren: Eine schriftliche Dokumentation der Bedarfserkennung, -ermittlung und -feststellung ist vorhanden. Die aktuelle Teilhabesituation und die zukünftig erforderliche Teilhabesituation werden abgeglichen (Ist/Soll).
     
  • Umfassend – Vollständig, alle für die Teilhabeplanung relevanten Angaben/Daten berücksichtigend.
    Indikatoren: Alle neun Lebensbereiche, alle fünf Leistungsgruppen und alle acht Reha-Träger sowie ggf. das Integrations- und das Versorgungsamt werden thematisiert. Ergänzende Unterstützungsleistungen werden berücksichtigt. Auch die Leistungsgruppen anderer Leistungsträger werden beachtet. Die Sicht des Leistungsberechtigten wird aufgenommen. Die Teilhabe wird in Bezug auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft beschrieben. Das Gesundheitsproblem, die Funktionsfähigkeit, Aktivitäten, Partizipation und Teilhabe unter dem modulierenden Einfluss der Kontextfaktoren aus Person und Umwelt werden beschreiben.
     
  • Wissenschaftlich – Durch entsprechende Studien begründete und fundierte Vorgehensweise der Bedarfsermittlung und Ausgestaltung des Bedarfsermittlungsinstrumentes.
    Indikatoren: Es wurde Begleitforschung mindestens in einer Phase der Instrumentenentwicklung (Konzeption, Erprobung, Implementation in die Routine) durchgeführt. Die Zwischen- und Abschlussergebnisse sind in die Instrumentenentwicklung/-finalisierung eingeflossen.
Weitere Informationen zum Thema Weiterentwicklung und Forschung
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