In vier Schritten zum erfolgreichen BEM

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gilt für alle Betriebe unabhängig von ihrer Größe (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Trotz der gesetzlichen Verpflichtung bieten bis heute viele Betriebe ihren Beschäftigten kein BEM an. Dabei ist das BEM eine große Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das BEM beinhaltet Maßnahmen, die Mitarbeiter darin unterstützen, wieder gesund und arbeitsfähig zu werden. Damit werden bei erfolgreichem Verlauf auch Kenntnisse von Fachkräften im Unternehmen gehalten. Nach Ansicht von Klaus Leuchter sind vier Schritte für ein erfolgreiches BEM entscheidend. Nur so ist jeder Betrieb in der Lage, sich und seinen Beschäftigten die Vorteile eines BEMs zu sichern.

Schritt 1:

Organisation im Betrieb

Zuvorderst muss geklärt werden, wer darauf achtet, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen erkrankt sind. Es empfiehlt sich frühzeitig den Betriebsrat einzubinden. Beschäftigte mit einer solchen Arbeitsunfähigkeitsphase sind dann zu einem BEM-Gespräch einzuladen. Um Ängsten und Zweifeln gegenüber dem BEM zu begegnen, hat sich in der Praxis gezeigt, dass ein Informationsgespräch vor dem eigentlichen BEMGespräch vorteilhaft ist. Beschäftigte haben das Recht, ihre Teilnahme am BEM-Gespräch abzulehnen. Daraus dürfen sich keine NachNachteile ergeben. Die Einladung zum Gespräch sollte immer schriftlich erfolgen, nur so hat der Betrieb einen Nachweis, dass er dem Beschäftigten ein BEM angeboten hat.

Schritt 2:

Information der Beschäftigten

Vor der ersten BEM-Einladung ist es erforderlich, alle Beschäftigten über die Einführung und Organisation des BEM zu informieren. Schnell kann sonst bei der Einladung zum Gespräch der Eindruck entstehen, dass Beschäftigte im Krankheitsfall „vorgeladen und gemaßregelt werden“. Das wäre kontraproduktiv und sollte in jedem Fall vermieden werden.

Schritt 3:

Das BEM-Gespräch

Nehmen Beschäftigte die Einladung zum BEM-Gespräch an, beginnt bestenfalls ein „kreativer und kooperativer Suchprozess“. Dies macht deutlich, dass beide gefordert sind – Arbeitgeber und Beschäftigte. Der Arbeitgeber muss zu Beginn eines BEMGespräches erläutern, was die Ziele des BEM sind und wie mit den Daten des Beschäftigten umgegangen wird. Beide bringen im Verlauf des Gesprächs ihre Vorstellungen und Ideen ein und tauschen sie im Prozess miteinander aus. Im Kern geht es um den Zusammenhang zwischen den Gründen der Fehlzeiten und dem Arbeitsplatz. Diagnosen spielen dagegen keine Rolle. Wichtige Inhalte sind: Sind die Bedingungen am Arbeitsplatz Ursache für die Erkrankung? Hat die Erkrankung Auswirkungen auf die Tätigkeit? Ergeben sich Einschränkungen für die Zukunft? Was kann der Betrieb tun, um eine schnelle Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen? Falls der BEM-Beauftragte den Eindruck hat, dass Leistungen der Träger der Rehabilitation erforderlich sein könnten (z.B. medizinische Reha), so kann er in Absprache mit dem Beschäftigten einen Reha-Antrag stellen. Zum Abschluss jedes BEM-Gespräches werden die weiteren Schritte vereinbart. Das kann z.B. ein Termin beim Betriebsarzt sein. Das BEM ermöglicht offene Gespräche, die zu einer größeren Planungssicherheit führen und bietet die Chance, mit eigenen Ideen eine schnellere Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Schritt 4:

Auswertung von Erkenntnissen

Aus den BEM-Gesprächen ergeben sich Erkenntnisse, die zur Vorbeugung von weiteren Krankheitsfällen genutzt werden können. Wenn zum Beispiel mehrere Krankheitsfälle „Rücken“ durch die Arbeit an derselben Maschine vom BEM-Beauftragten aufgedeckt werden, kann ein Handlungsbedarf entstehen. Erkenntnisse dieser Art sind für Betriebe wertvoll, da sie mit zielgerichteten Strategien weitere Ausfallzeiten verhindern können und die Arbeitsplätze sicherer werden. Zu diesen betriebsinternen Maßnahmen zählen z.B. die Veränderung von Aufgaben, Zeitplänen oder Umsetzungen.

Der BEM-Kompass

Der BEM-Kompass gibt Orientierung zu den handlungsleitenden Fragen im betrieblichen Eingliederungsmanagement - "WARUM? WAS? WIE? und WO?": Mehr Informationen finden Sie unter: www.bar-frankfurt.de