Ausgewählte Rechtsprechung zur trägerübergreifenden Rehabilitation – Rückschau

Das diesjährige Jubiläum der BAR bietet Anlass für eine entlang des Reha-Prozesses strukturierte Übersicht über die bisher in der Reha-Info aufgegriffene Rechtsprechung.

Themenstellungen mit prozessübergreifender Bedeutung

Zum Behinderungsbegriff hat insbesondere der EuGH maßgebliche EU-rechtliche Klarstellungen vorgenommen (Reha-Info 5/2013, 4/2014, 1/2016, 6/2017). Ebenso wie die Entscheidungen zum Behinderungsbegriff sind auch diejenigen zum Benachteiligungsverbot häufig im arbeitsrechtlichen Kontext relevant, wie sich in den insoweit vorgestellten Entscheidungen – oftmals des BAG – zeigt (Reha-Info 4/2014, 5/2016, 1/2017). Kriterien für die an eine Beratung durch einen Sozialleistungsträger anzulegenden Maßstäbe hat unlängst der BGH in einer viel beachteten Entscheidung konkretisiert (Reha-Info 5/2018). Eine in der Reha-Info 3/2014 aufgegriffene Entscheidung des BSG hat das seinerzeitige Verhältnis zwischen Wunsch- und Wahlrecht nach SGB IX und den Regelungen des SGB V klargestellt.

Bedarfserkennung

Maßgebliches Instrument für rechtzeitige Bedarfserkennung im Arbeitsverhältnis ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Einschlägige Entscheidungen wurden in der Reha-Info 2/2015, 6/2015, 2/2017 vorgestellt, teilweise bereits als Zusammenstellung mehrerer Urteile.

Zuständigkeitsklärung

Zentrales Themenfeld für die trägerübergreifende Zusammenarbeit im Kontext Rehabilitation ist einerseits das Verfahren der Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX, andererseits aber auch die inhaltliche Abgrenzung materiell-rechtlicher Zuständigkeiten. Die in der Reha-Info 2/2014, 1/2015, 2/2018, 3/2018, 1/2019 aufgegriffenen Entscheidungen widmeten sich entsprechenden Fragen aus verschiedenen Blickwinkeln. Besonders plastisch zeigen sich Herausforderungen im Bereich der Hilfsmittelversorgung (Reha-Info 2/2014, 3/2016, 6/2016, 6/2018) sowie im Zusammenhang mit schulischer Inklusion (Reha-Info 3/2017).

Bedarfsermittlung und -feststellung

Mehrere Kernaussagen der Rechtsprechung zur Feststellung von Rehabilitationsbedarf, insbesondere Begutachtung, wurden in der Reha-Info 4/2015 und 5/2015 aufbereitet.

Leistungsentscheidung

Hierzu wurden punktuell wegen ihrer großen Bedeutung für zahlreiche Menschen mit Behinderungen u.a. ausgewählte Fragen spezifischen Leistungsrechts aufgegriffen, so zur Kfz-Hilfe (Reha-Info 5/2017) und zur Grundsicherung (Reha-Info 2/2016). Schwerpunkt waren jedoch zentrale verfahrensmäßige Fragen rund um Leistungsentscheidungen. Rechtsprechung zur Kostenerstattung bei Entscheidung durch materiell unzuständige Träger als mögliche Regelungsfolge des § 14 SGB IX wurde in der Reha-Info 5/2014 aufbereitet. Ein Fokus lag zudem auf der mit dem BTHG rehaträger-übergreifend eingeführten Möglichkeit einer Genehmigungsfiktion; zu diesem – bereits zuvor im SGB V geregelten – Instrument vgl. Reha-Info 4/2016, 1/2018, 4/2018, 2/2019.

Leistungsdurchführung sowie Aktivitäten zum/nach Ende einer Leistung

Eine besonders auf die selbstbestimmte Teilhabe ausgerichtete Form der Leistungsdurchführung ist das Persönliche Budget. Eine Stärkung der Position von Budgetnehmern auch in Eilverfahren resultiert aus der in der Reha-Info 1/2017 wiedergegebenen Entscheidung des BVerfG aus 2016. Zum Ende einer Leistung ist ein für die Teilhabe am Arbeitsleben in der Praxis besonders bedeutsames Instrument die oft nach einer medizinischen Reha-Leistung ansetzende Stufenweise Wiedereingliederung; einschlägiger Rechtsprechung hierzu widmeten sich die Reha-Info 6/2014 und 3/2015. Nicht zuletzt mit Blick auf die für die Rehabilitation im Bereich der GKV unlängst in Kraft getretene Rahmenvereinbarung zum Entlassmanagement ist schließlich erneut die Bedeutung eines funktionierenden Versorgungs-/Entlassmanagements nach Ende einer Leistung in einem Versorgungsbereich in den Fokus gerückt. Ein BSG-Urteil (Reha-Info 4/2017) hatte hier bereits erste Klarstellungen zu Inhalten und Grenzen gebracht.