Teilhabeverfahrensbericht: Datenübermittlung ab sofort möglich

Reha-Träger können die Daten für das Berichtsjahr 2023 bis zum 30. April 2024 an die BAR übermitteln

Die Datenübermittlung zum Teilhabeverfahrensbericht für das Berichtsjahr 2023 ist seit dem 1. März 2024 möglich. Der Meldezeitraum endet am 30. April 2024. Wie in den vergangenen Jahren können finale Meldedatensätze und Fehlanzeigen im geschützten Bereich auf www.thvb.de übermittelt werden. Im Vorfeld einer finalen Datenmeldung sind auch weiterhin Testlieferungen möglich.

Im Handbuch zur Datenübermittlung sind alle Schritte der Datenmeldung beschrieben. Eine entsprechende Anleitung erhalten Sie auch als Video im geschützten Bereich unter dem Menüpunkt "Meldedatensatz hochladen".

Im Teilhabeverfahrensbericht werden Kennzahlen zum Reha- und Teilhabesystem veröffentlicht. Die Grundlage dafür bilden die von den Rehabilitationsträgern erfassten und übermittelten Daten aus ihrem jeweiligen Trägerbereich. Der Teilhabeverfahrensbericht stellt nicht nur Transparenz im Reha-Prozess her, sondern ermöglicht auch einen umfassenden Vergleich zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung.