Neue Analysen geben weitere Einblicke in das Reha-Geschehen

Teilhabeverfahrensbericht 2023 im Dezember veröffentlicht

Der Teilhabeverfahrensbericht liefert bereits das fünfte Jahr in Folge wichtige Kennzahlen, mit denen sich Verfahrensabläufe und Entwicklungen im
Leistungssystem der Rehabilitation und Teilhabe aufzeigen lassen. Mit jedem zusätzlich veröffentlichten Bericht werden die Einblicke in das Reha-
Geschehen erweitert und mehr Transparenz hergestellt.

Konkret zeigen lässt sich das am Thema SARS-CoV-2-Pandemie, das wie bei den vorherigen auch im aktuellen Bericht noch eine Rolle spielt. Hier zeigt die erstmalige Betrachtung über vier Berichtsjahre hinweg interessante Erkenntnisse über die Entwicklung des Antragsaufkommens bei Reha- und Teilhabeleistungen. Zudem werden im aktuellen Bericht erstmalig bestimmte Merkmale für den Bereich der Eingliederungshilfe nach örtlichen und überörtlichen Trägern unterteilt und ausgewertet. Nähere Informationen zum Hintergrund, Zielsetzung und Methodik des Teilhabeverfahrensberichts finden sich in Kapitel 1 und 2 des Berichts.

Ausgewählte Ergebnisse

Erfreulich ist die weiter steigende Beteiligung der Rehabilitationsträger bei der Datenlieferung. Im Frühjahr 2023 haben 1.162 von 1.267 registrierten Trägern ihre Daten übermittelt, was einer Meldequote von 91,7 Prozent entspricht und eine weitere deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr bedeutet (85 Prozent von 1.268 Trägern im Vorjahr). Insgesamt sind 105 Träger ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen (189 im Vorjahr).

Anzahl gestellter Anträge auf Reha- und Teilhabeleistungen
Mit knapp drei Millionen Anträgen wurden 2022 nochmals mehr Anträge auf Rehabilitation und Teilhabe gestellt als 2021 (plus 4,5 Prozent), aber immer noch weniger als 2019 vor der Pandemie.

Im Teilhabeverfahrensbericht 2023 kann erstmals eine Entwicklung der Zahlen über vier Jahre dargestellt werden, was in diesem Beitrag in Tabelle 1 mit der Anzahl der Gesamtanträge zu sehen ist. Für einen Jahresvergleich ist es problematisch, die Gesamtzahlen der einzelnen Jahre zu vergleichen, da nicht alle Träger konstant über den Betrachtungszeitraum hinweg Daten geliefert haben. Daher werden für den Vergleich nur die Werte von 816 Trägern berücksichtigt, die in allen vier Jahren Werte geliefert haben.

Wie man aus Tabelle 1 entnehmen kann, steigt die Anzahl der Anträge nach dem Einbruch 2020 weiterhin an, hat aber noch nicht das Vor-Corona-Niveau erreicht mit Ausnahme der Jugendhilfe und Unfallversicherung, die eine andere Entwicklung genommen haben und jetzt mehr Anträge als vor Corona aufweisen.

Unterteilung in örtliche und überörtliche Träger der Eingliederungshilfe

Für Leistungsgewährungen im steuerfinanzierten Bereich sind – abhängig vom jeweiligen Landesausführungsgesetz – entweder örtliche oder überörtliche Träger zuständig. Örtliche Träger sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte, während höhere Kommunaloder Landesverbände meist überörtlich zuständig sind. Um zu erfahren, ob die unterschiedlichen Strukturen dieser Träger einen Einfluss auf Verfahrensabläufe haben, wurden für den Trägerbereich Eingliederungshilfe für das Berichtsjahr 2022 erstmals auch Datenauswertungen getrennt nach örtlichen und überörtlichen Trägern vorgenommen.
Bei der Unterteilung zeigen sich doch auffällige Unterschiede bei den Werten, sowohl in der Anzahl von Anträgen (Tabelle 2) als auch z. B. beim Anteil der Fristüberschreitung bei der Zuständigkeitsfeststellung (Tabelle 3).
Offensichtlich führt das größere Antragsvolumen pro Träger auch zu einer fast dreifach höheren Anzahl an Anträgen mit Fristüberschreitung, wobei jedoch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer insgesamt deutlich geringer ist (Tabelle 4). Die hier vorgestellten und weitere Ergebnisse finden Sie in Kapitel 3 und im Anhang des Berichts.

Gesteigertes Interesse am Teilhabeverfahrensbericht

Der Teilhabeverfahrensbericht erfährt mit jedem Jahr ein gesteigertes Interesse. Nicht nur auf Bundesebene wird er bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen als Quelle hinzugezogen, sondern auch aus den Ländern werden immer mehr Anfragen gestellt zu detaillierten, regionalen Auswertungen auf Basis der Daten aus dem Teilhabeverfahrensbericht.
Im November 2023 stellte das Team Teilhabeverfahrensbericht der BAR-Geschäftsstelle auf Einladung des Landes Baden-Württemberg die vorläufigen Ergebnisse aus dem Berichtsjahr 2022 auf dem ersten regionalen Fachtag vor. Bei den ca. 80 Teilnehmenden stieß die Vorstellung auf reges Interesse, da einige der Ergebnisse für das Bundesland sogar auf Kreisebene heruntergebrochen wurden. Dieser erste regionale Fachtag ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie mit dem Teilhabeverfahrensbericht praktisch gearbeitet werden kann.

Der Teilhabeverfahrensbericht 2023 steht auf der BAR-Website www.bar-frankfurt.de >Themen > Teilhabeverfahrensbericht zum Download zur Verfügung. Die barrierefreie Fassung sowie eine gedruckte Broschüre können demnächst ebenfalls über die Internetseite der BAR bezogen werden.Die barrierefreie Fassung sowie eine gedruckte Broschüre können demnächst ebenfalls über die Internetseite der BAR bezogen werden.