Leistungen durch die Sozial-Hilfe

Was macht die Sozial-Hilfe?

Die Regeln für die Sozial-Hilfe
stehen im Sozial-Gesetzbuch 12.

Die Sozial-Hilfe bezahlt Leistungen zur Reha,

  • damit Sie keine Behinderung bekommen.
  • damit die Behinderung wieder weg geht.
  • damit Sie auch mit der Behinderung am Leben in der Gemeinschaft teil-haben können.

Die Leistungen aus der Sozial-Hilfe
heißen für Menschen mit Behinderungen
Eingliederungs-Hilfe.

Eingliederung heißt,
Menschen mit Behinderungen
sollen die Hilfe bekommen, die sie brauchen.
Mit der Hilfe sollen sie so leben können,
wie sie das wollen.

Sie sollen selbständig wohnen
und für ihre Kinder selbst sorgen können.
Sie sollen ins Kino gehen können
oder zum Sport.

Sie sollen am kulturellen Leben in ihrer Stadt
teil-haben können.
Und sie sollen gemeinsam
mit Menschen ohne Behinderungen leben können.

Wer bekommt Leistungen
aus der Eingliederungs-Hilfe?

Sie bekommen Leistungen,wenn Sie behindert sind.Oder wenn Sie behindert werden können.Und wenn Sie dadurchHilfe in der Wohnung brauchen.Oder Hilfe im Alltag.

Oder wenn Ihr Kind Hilfe in der Schule braucht,
oder im Kinder-Garten
weil es behindert ist.

Aber die Eingliederungs-Hilfe bezahlt nur für Kinder

  • mit einer körperlichen Behinderung
  • oder mit einer Hör-Behinderung
  • oder mit einer Seh-Behinderung
  • oder mit Lern-Schwierigkeiten.

Für Kinder mit einer seelischen Behinderung
bezahlt das Jugend-Amt die Leistungen.

Welche Leistungen
bezahlt die Eingliederungs-Hilfe
zur Teil-habe am Leben in der Gemeinschaft?

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt Leistungen,
damit Sie eine Arbeit bekommen,
die Sie machen können.

Oder damit Sie Ihre Arbeit behalten können.
Und damit Sie Hilfe bei der Arbeit bekommen.
Oder Hilfe, wenn Sie eine Ausbildung machen.

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt für die Arbeit
in der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt auch Leistungen,
damit behinderte Kinder
in der Schule gut lernen können.
Oder damit behinderte Kinder in einen
Kinder-Garten gehen können.

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt
Hilfs-Mittel für die Arbeit.
Oder für die Ausbildung.
Zum Beispiel wenn Sie
einen Computer kaufen müssen.
Oder Hilfs-Mittel für die Wohnung,
damit in der Wohnung keine Hindernisse sind.

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt auch
den Fahr-Dienst für Menschen mit Behinderungen,
wenn sie zum Beispiel
nicht mit dem Bus fahren können.

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt auch Leistungen
für Assistenten, damit behinderte Menschen
selbst-bestimmt leben können.

Assistenten gibt es

  • für die Arbeit,
    zum Beispiel damit blinde Menschen
    bei der Arbeit unterstützt werden.
  • für die Pflege,
    damit Menschen mit Behinderungen
    selbst bestimmen können wer sie pflegt
    und wie sie gepflegt werden wollen.
  • für die Teil-Habe
    am Leben in der Gemeinschaft.
    Zum Beispiel damit sie selbst einkaufen können
    oder selbst bestimmen können,
    wo sie wohnen möchten
    wie sie wohnen möchten
    oder was sie in ihrer Freizeit machen möchten.
  • für Eltern mit Behinderungen,
    damit sie selbst ihre Kinder versorgen können.
    Zum Beispiel pflegt der Assistent das Baby
    bei einer Mutter die im Roll-Stuhl sitzt.
    Oder der Assistent begleitet für blinde Eltern
    das Kind auf dem Spiel-Platz.

Wann bezahlt die Eingliederungs-Hilfe?

Die Sozial-Hilfe bezahlt nur Leistungen,
wenn kein anderer bezahlt.

Zum Beispiel muss erst
die Unfall-Versicherung bezahlen,
oder das Jugend-Amt,
oder die Familie,
oder der behinderte Mensch selbst.

Blinde Menschen bekommen Blinden-Geld
von dem Land, in dem sie wohnen.
Das Blinden-Geld muss auch erst
für Hilfen verwendet werden.

Wenn Sie Leistungen
von der Eingliederungs-Hilfe wollen,
müssen Sie einen Antrag im Sozial-Amt stellen.
Es wird geprüft, ob andere die Leistung bezahlen.

Wann bezahlt die Eingliederungs-Hilfe
keine Leistungen?

Die Eingliederungs-Hilfe bezahlt keine Leistungen,

  • wenn Sie selbst durch Ihre Arbeit viel Geld verdienen.
  • Oder wenn Sie viel Geld haben.
  • Oder wenn andere Personen
    bezahlen müssen.
    Zum Beispiel Eltern für ihre Kinder.
    Oder erwachsene Kinder für ihre Eltern.
    Oder Ihr Ehe-Mann oder Ihre Ehe-Frau.

Lassen Sie sich beraten,
ob Sie Hilfen selbst bezahlen müssen.

Es gibt Regeln, wie viel Geld sie haben dürfen.