Teil-Habe und Selbst-Bestimmung

Leistungen zur Teil-Habe

In Deutschland gibt es viele Gesetze
die Menschen helfen

  • wenn sie krank sind.
  • wenn sie eine Behinderung haben.
  • wenn sie keine Arbeit haben.
  • wenn sie wenig Geld haben.
  • wenn sie Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder brauchen.

In den Gesetzen steht, wann die Menschen
Hilfe bekommen können.

Und welche Hilfe sie bekommen können.

In den Gesetzen steht auch,
wer die Hilfe bezahlt.
Und wer die Hilfe leistet.

Darum heißen die Regeln Leistungs-Gesetze.

Kein Mensch wird alleine gelassen
wenn er Hilfe braucht.

Das heißt soziale Sicherheit.

Die Regeln für die soziale Sicherheit
stehen in den Sozial-Gesetz-Büchern.

Im Sozial-Gesetz-Buch 9 stehen Regeln für
Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen,
die ohne Hilfe behindert werden können.

In den Regeln steht, welche Hilfe
Menschen mit Behinderungen bekommen können.
Und wer die Hilfe leisten muss.
Damit Menschen mit Behinderungen
wie alle anderen Menschen
am Leben in der Gemeinschaft teil-haben können.

Teil-Habe heißt zum Beispiel:

  • Dass sie arbeiten können.
  • Dass sie selbst bestimmen können, wie sie leben möchten.
  • Dass sie mit dem Bus und der Bahn fahren können.
  • Dass sie ins Kino gehen können.

Die Regeln müssen mit der
Vereinbarung
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
übereinstimmen.

Leistungen zur Teil-Habe sind

Leistungen für die medizinische Rehabilitation.
Das sind zum Beispiel Leistungen für die
Kranken-Behandlung.
Oder für Kranken-Sport.
Oder für Kuren.

Leistungen für die berufliche Rehabilitation.
Das sind Leistungen
für die Teil-Habe bei der Arbeit.
Zum Beispiel für die Ausbildung für einen Beruf.
Oder für Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz.

Leistungen für Teil-Habe
am Leben in der Gemeinschaft
Zum Beispiel Hilfe durch einen Assistenten.
Oder durch Bücher in Leichter Sprache.

Weitere Leistungen
Zum Beispiel Geld bei einer Krankheit.
Oder bei einem Unfall.
Oder Kranken-Sport.
Oder Geld für Hilfe im Haus-Halt.
Oder Geld für die Betreuung von Kindern.
Zum Beispiel wenn die Mutter im Kranken-Haus ist.
In schwerer Sprache heißt diese Leistung
Unterhalts-sichernde und ergänzende Leistung.

Die Leistungs-Träger müssen zusammen-arbeiten.
Und sie müssen die Leistungen genau abstimmen.
Damit die Hilfe zur richtigen Zeit kommt.

Das soll mit den Leistungen zur Teil-Habe gemacht werden:

Die Hilfe können Menschen mit Behinderungen bekommen.
Egal, warum sie behindert sind.

Durch die Hilfe sollen sie wieder
richtig gesund werden.
Und keine Behinderung bekommen.

Zum Beispiel wenn Sie einen Unfall hatten.
Beim Unfall haben Sie das Bein gebrochen.
Um das Bein kommt ein besonderer Verband.
Dadurch soll das Bein nicht bewegt werden.
Und der Knochen im Bein
soll wieder zusammen wachsen.

Wenn der Verband ab ist,
bekommen Sie Kranken-Sport.
Dadurch soll das Bein wieder kräftig werden.
Damit Sie wieder richtig laufen können.

Sie werden wieder richtig gesund.
Sie sind nicht behindert.
Den Verband und den Kranken-Sport
bezahlt die Kranken-Versicherung.

Sie können Hilfe auch bekommen,
damit eine Behinderung wieder weg geht.

Zum Beispiel
wenn Sie eine schwere Herz-Krankheit haben.
Die Krankheit heißt Herz-Infarkt.

Sie müssen im Krankenhaus behandelt werden.
Sie werden vielleicht am Herz operiert.

Nach der Operation gehen Sie zur Reha.
Damit Sie wieder ganz gesund werden.

Sie sind nicht behindert.

Die Kranken-Versicherung bezahlt die Behandlung im Krankenhaus.

Die Reha bezahlt die Kranken-Versicherung oder die Renten-Versicherung.

Sie können Hilfe bekommen,
damit die Behinderung nicht mehr so schlimm ist.

Zum Beispiel wenn Sie sehr schlecht hören können.
Sie können keine Musik mehr hören.
Und Sie können sich mit Ihren Freunden
nicht mehr unterhalten.
Oder Sie können Ihre Arbeit nicht mehr machen.

Sie sind hör-behindert.

Dann können Sie ein Hör-Gerät bekommen.
Das ist wie ein kleiner Kopf-Hörer,
den Sie in das Ohr stecken.
Dadurch können Sie wieder besser hören.

Sie sind noch hör-behindert.

Aber durch das Hör-Gerät
können Sie wieder Musik hören.
Und sich unterhalten.
Und Ihre Arbeit machen.

Die Behinderung ist nicht mehr so schlimm.

Sie können Hilfe auch bekommen,
damit die Krankheit oder Behinderung nicht schlimmer wird.

Zum Beispiel wenn Sie Rheuma haben.
Das ist eine Krankheit,
bei der die Gelenke entzündet sind.
Sie haben starke Schmerzen.
Und Sie können die Arme oder Beine
immer schlechter bewegen.

Dann können Sie zum Beispiel
Kranken-Sport bekommen.
Und Medikamente
oder andere Kranken-Behandlungen.

Dadurch können Sie sich besser bewegen.
Und haben weniger Schmerzen.

Die Behinderung wird nicht schlimmer.

Sie können auch Hilfe bekommen,
wenn sich durch die Behinderung Ihr Leben verändert.

Sie können zum Beispiel
nicht mehr die gleiche Arbeit machen.

Oder nicht mehr alleine mit dem Bus fahren.

Dadurch können Sie Ihre Freunde
nicht mehr treffen.
Sie sind alleine und traurig.

Das sind die Folgen von der Behinderung.

Sie können zum Beispiel
einen Assistenten bekommen.
Das ist ein Helfer im Alltag.
Der hilft Ihnen bei der Arbeit.

Oder der Fahr-Dienst holt Sie,
wenn Sie Ihre Freunde treffen wollen.

Die Folgen von der Behinderung
sind dann nicht so schlimm.

Leistungen zur Teil-Habe gibt es auch, damit Sie weiter arbeiten können.

Wenn Sie zum Beispiel durch die Behinderung
nicht mehr die gleiche Arbeit machen können.

Oder wenn Sie nicht mehr
so lange arbeiten können.

Dann bekommen Sie Hilfe.

Zum Beispiel können Sie
einen anderen Arbeits-Platz bekommen.
Oder Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz.
Oder Sie können einen anderen Beruf lernen.

Und Sie brauchen noch keine Rente.

Wer muss die Leistungen zur Teil-Habe bezahlen?

In Deutschland gibt es 7 Stellen,
die Leistungen zur Teil-Habe bezahlen.
Jede Stelle hat eine bestimmte Aufgabe.
Die Stellen arbeiten zusammen.
Damit Menschen die Hilfe bekommen,
die sie brauchen.

Das sind die Stellen und ihre Aufgaben:

Gesetzliche Kranken-Versicherung:

Alle Menschen müssen
eine Kranken-Versicherung haben.
In die Kranken-Versicherung
bezahlen alle Menschen Geld ein.

Wer viel Geld verdient bezahlt mehr.
Wer wenig Geld verdient bezahlt weniger.

Wer krank ist bekommt aus der Versicherung Geld.Die Kranken-Versicherung bezahlt Geldfür die Kranken-Behandlung.

Zum Beispiel für die Medizin.
Oder für die Operation.
Oder für die Hilfs-Mittel.
Oder für den Kranken-Sport.

Gesetzliche Renten-Versicherung:

Alle Menschen müssen
eine Renten-Versicherung haben.
In die Renten-Versicherung
bezahlen alle Menschen Geld ein.
Wer viel Geld verdient bezahlt mehr.
Wer wenig Geld verdient bezahlt weniger.

Wer nicht mehr arbeiten kann
bekommt Geld aus der Renten-Versicherung.
Die Renten-Versicherung bezahlt die Alters-Rente.
Die Renten-Versicherung bezahlt auch Rente
wenn Sie krank sind und nicht mehr arbeiten können.
Oder wenn Sie behindert sind
und nicht mehr arbeiten können.

Oder wenn Sie nicht mehr so lange arbeiten können.
Das ist die Rente wegen verminderter Erwerbs-Fähigkeit.

Die Renten-Versicherung bezahlt auch
Geld für die Arbeit.
Zum Beispiel für die Ausbildung für eine neue Arbeit.
Oder für Hilfs-Mittel am Arbeits-Platz.
Oder für eine Kur, damit Sie wieder arbeiten können.

Die Renten-Versicherung bezahlt auch Geld zum Leben.
Das Geld heißt Unterhalts-Geld.
Oder Übergangs-Geld.
Die Renten-Versicherung bezahlt das Geld

  • Wenn Sie einen Beruf lernen
  • Oder wenn Sie eine Kur machen

Die gesetzliche Unfall-Versicherung

Alle Betriebe müssen
eine gesetzliche Unfall-Versicherung haben.
Die Betriebe müssen das Geld bezahlen.
Die Beschäftigten in den Betrieben
bezahlen kein Geld für die Unfall-Versicherung.

Die Unfall-Versicherung bezahlt Geld,
wenn ein Beschäftigter einen Unfall bei der Arbeit hat.
Oder auf dem Weg zur Arbeit.
Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.

Die Unfall-Versicherung bezahlt alle notwendigen Hilfen.
Zum Beispiel

  • die Kur,
  • die Ausbildung,
  • Hilfs-Mittel,
  • Geld zum Leben

Die Unfall-Versicherung
bezahlt auch die Kranken-Behandlung.

Die Unfall-Versicherung bezahlt auch Geld,
damit keine Unfälle passieren.

Die Bundes-Agentur für Arbeit

Die Bundes-Agentur für Arbeit ist das Arbeits-Amt.

Die Bundes-Agentur hilft wenn Sie Arbeit suchen.
Oder sie bezahlt Geld für Menschen
die keine Arbeit finden.
Das ist das Arbeitslosen-Geld 1.

Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft auch
behinderten Menschen die Arbeit suchen.

Die Bundes-Agentur für Arbeit bezahlt

  • Geld für die Ausbildung,
  • Geld für einen neuen Beruf
  • Geld zum Leben

Wer Arbeitslosen-Geld 2 bekommt
muss zum Job-Center gehen.

Das Job-Center hilft auch wenn Sie Arbeit suchen.
Und es bezahlt Geld

  • Wenn Sie einen neuen Beruf lernen
  • Geld zum Leben

Soziale Entschädigung

Soziale Entschädigung ist Geld vom Staat.
Dafür muss kein Geld
für eine Versicherung bezahlt werden.

Soziale Entschädigung gibt es zum Beispiel für

  • Menschen die im Krieg verletzt wurden.
  • Oder die bei einem Verbrechen verletzt wurden.
  • Oder für die Familien von den Menschen, die im Krieg gestorben sind.
  • Oder die bei einem Verbrechen gestorben sind.

Jugend-Hilfe

Jugend-Hilfe gibt es im Jugend-Amt.

Das Jugend-Amt bekommt Geld vom Staat.
Damit hilft das Jugend-Amt Kindern und Jugendlichen
mit seelischen Behinderungen.

Zum Beispiel

  • Jugendlichen die Alkohol trinken,
  • Kindern die sehr viel Angst haben,
  • Kindern die immer traurig sind.

Das Sozial-Amt hilft Kindern und Jugendlichen mit
anderen Behinderungen.

Sozial-Hilfe

Sozial-Hilfe gibt es im Sozial-Amt.
Das Sozial-Amt bekommt Geld vom Staat.

Das Sozial-Amt hilft Menschen mit Behinderungen
die wenig Geld haben.

Die 7 Stellen
die Teil-Habe-Leistungen bezahlen sind:

  • Gesetzliche Kranken-Versicherung
  • Gesetzliche Renten-Versicherung
  • Gesetzliche Unfall-Versicherung
  • Bundes Agentur für Arbeit
  • Soziale Entschädigung
  • Jugend-Hilfe
  • Sozial-Hilfe

Die Stellen für Teil-Habe-Leistungen arbeiten auch
mit der Pflege-Versicherung zusammen.

Die Pflege-Versicherung
bezahlt Geld für die Pflege von Menschen.
Zum Beispiel für Menschen
die Hilfe beim Essen brauchen.
Oder beim Ausziehen und Anziehen.

Die Stellen für Teil-Habe-Leistungen arbeiten auch mit dem Integrations-Amt zusammen.

Das Integrations-Amt hilft Menschen
damit sie Ihre Arbeit behalten.

Das Amt hilft auch Beschäftigten
aus der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel wenn sie
einen anderen Arbeits-Platz wollen.

Im Sozial-Gesetz-Buch 9 steht
welche Hilfe es für Menschen mit Behinderungen gibt.
Und wie die Stellen für Teil-Habe-Leistungen zusammen arbeiten.