Meldezeitraum für den Teilhabeverfahrensbericht startet am 1. April

Übermittlung von Meldedatensätzen für das Berichtsjahr 2021 bis zum 30. April möglich

Ab dem 1. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022 ist die Übermittlung von Meldedatensätzen für den Teilhabeverfahrensbericht für das Berichtsjahr 2021 möglich. Diese Daten bilden die Grundlage für den 4. Teilhabeverfahrensbericht, der Ende 2022 veröffentlicht wird. Beachten Sie bitte bei der Datenübermittlung die Formatvorgaben und die richtige Kennung des Meldedatensatzes.

Weitere Informationen rund um den Teilhabeverfahrensbericht finden Sie auf der BAR-Website unter Themen > Teilhabeverfahrensbericht.